Seit Tagen wird darüber diskutiert, ob der rechtsextreme Martin Sellner bei einem Bürgerdialog der AfD im baden-württembergischen Ettlingen auftauchen könnte. Die Veranstaltung trägt den Titel »Remigration – Theorie und Praxis«. Jetzt steht fest: Verbieten kann die Stadt es der AfD nicht, den österreichischen Rechtsextremisten bei einer Wahlkampfveranstaltung zu empfangen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes hob ein vorsorglich ergangenes Zutritts- und Auftrittsverbot für Sellner auf. Er gab damit einer Beschwerde eines AfD-Gemeinderatsmitglieds am Samstag statt.
Die Stadt war zuvor von dem Mietvertrag für die Veranstaltungsräume zurückgetreten. Als Grund nannte sie das Thema und die Einladung der brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lena Kotré. Kotré und Sellner verstehen sich. Sie nahm im Januar in Brandenburg an einer Veranstaltung mit Sellner teil. Dort sagte sie unter anderem: »Wer einbürgert, darf auch ausbürgern.« Gemeint waren deutsche Staatsbürger.
Als Reaktion auf den Rückzug der Stadt wandte sich ein AfD-Mitglied des Ettlinger Gemeinderats zunächst per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das Mitglied sagte vor Gericht allerdings nicht verbindlich zu, dass Sellner nicht dabei sein würde.
Das Verwaltungsgericht entschied, die Stadt müsse der AfD für die Wahlkampfveranstaltung einen Saal zur Verfügung stellen, doch Sellner dürfe nicht auftreten. Die Begründung: Im Fall von Sellners Teilnahme sei mit rassistischen Äußerungen zu rechnen, die gegen die Menschenwürde verstießen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründeten.
Dieses Zutritts- und Auftrittsverbot hat nun in nächster Instanz der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim aufgehoben. Die Gemeinde müsse der AfD den Zutritt zu dem geplanten Saal »ohne weitere Auflagen gewähren«, teilte das Gericht mit.
Sellner ist einer der führenden Köpfe der rechtsextremen »Identitären Bewegung«. Vor einigen Tagen forderte die Bundesspitze der AfD alle Mitglieder der Partei auf, auf Veranstaltungen mit ihm zu verzichten .
Die in rechtsextremen Kreisen populäre Vorstellung von »Remigration« läuft auf die Schaffung von homogenen Bevölkerungen und die Ausweisung aller Menschen hinaus, die als nicht dem Volk zugehörig empfunden werden. Sie basiert auf einer rassistischen Ideologie. Der AfD-Bundesvorstand distanzierte sich von dem Konzept zwar – allerdings nahm ein AfD-Bundesparteitag vor einem Jahr die Forderung nach »Remigration« offiziell ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 auf.
In Baden-Württemberg wird am 8. März ein neuer Landtag gewählt.
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