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Heizungsgesetz: Öl- und Gasheizungen bleiben, die Förderung auch – der Überblick

Das Heizungsgesetz hat in der Bevölkerung für viel Unsicherheit gesorgt. Die schwarz-rote Koalition hat sich nun auf eine Reform geeinigt. Die Änderungen sind deutlich.Klaus Stratmann 24.02.2026 – 21:38 Uhr aktualisiert
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Heizungsgesetz: Die Bundesregierung schafft viele Vorgaben ab. Foto: IMAGO/Silas Stein

Berlin. Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes geeinigt. Damit ist ein langer Streit zwischen den Koalitionspartnern beigelegt. Nach Angaben der Fraktionsspitzen sollen die beteiligten Ministerien „bis Ostern“ einen Gesetzentwurf erarbeiten. Das Gesetz soll noch vor Jahresmitte in Kraft treten.

Mit den Änderungen sollen Öl- und Gasheizungen weiter in Wohnhäusern eingebaut werden können. Das von der vorherigen Ampelregierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden, dass alle Heizungen wieder möglich seien, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstagabend in Berlin. Die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes war Anfang 2024 in Kraft getreten. „Wir schaffen das Habeck’sche Heizungsgesetz ab“, sagte Spahn.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte, mit der Verständigung bestehe „die Chance auf große Akzeptanz“ in der Bevölkerung. Das Gesetz soll auch einen neuen Namen bekommen: Es heißt künftig Gebäudemodernisierungsgesetz. Das sind die wichtigsten Änderungen:

Kein 65-Prozent-Ziel mehr

Die Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt. Die SPD hatte dafür gekämpft, dieses Ziel beizubehalten. Die Union sah in dem Ziel aber eine einseitige Bevorzugung elektrisch betriebener Wärmepumpen.

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