Flughafen München: Feuerwehr kritisiert Zwangsübernachtung in Passagierflugzeug

Flughafen München: Feuerwehr kritisiert Zwangsübernachtung in Passagierflugzeug

Dabei hätten die Einsatzkräfte helfen können: »Flughafenfeuerwehren halten spezielle Treppen vor, um Menschen in besonderen Situationen das Aussteigen aus einem Flugzeug zu ermöglichen«, so Maier. »Auch am Flughafen München werden solche Treppen bei der Flughafenfeuerwehr vorgehalten. Uns allen fehlen Informationen, weshalb die Flughafenfeuerwehr nicht zum Einsatz kam.«

Denn wäre sie zum Einsatz gekommen, hätten die Einsatzkräfte dafür gesorgt, dass die Passagiere aussteigen können. »Ein eventueller Transport in ein Flughafengebäude wäre ebenfalls zu organisieren möglich gewesen«, betonte Maier. Dazu hätten beispielsweise auch Fahrzeuge von Feuerwehr und Bundespolizei genutzt werden können. »Ein Notausstieg und Transport in ein Gebäude wäre vielleicht nicht für alle Betroffenen zeitgleich zu realisieren, aber möglich gewesen«, sagte er.

600 Passagiere bei starkem Schneefall im Flugzeug

Vielleicht gebe es bislang nicht veröffentlichte Gründe dafür, dass die Feuerwehr nicht alarmiert wurde. Sollte das aber gar nicht erwogen worden sein, obwohl die Feuerwehr doch genau für besondere Situationen da ist, »dann muss ein kritisches Hinterfragen nicht nur erlaubt sein, sondern es müssen Schlüsse für die Zukunft gezogen werden«.

Insgesamt waren laut Flughafen in der Nacht zum Freitag vergangener Woche sechs Flüge mit rund 600 Passagieren betroffen, die bereits an Bord waren und eigentlich starten sollten. Als die Flugzeuge dann aber wegen des starken Schneefalls wider Erwarten doch nicht abheben durften, fehlten Busse, um die Fluggäste ins Flughafengebäude zurückzubringen.

Die Schneefälle hatten nach Angaben des Flughafens am Donnerstag über den gesamten Tag für Verspätungen und Ausfälle gesorgt. 100 Flüge seien gestrichen worden. Am Abend hätten einige Flüge Sondergenehmigungen erhalten, um zwischen Mitternacht und 1 Uhr starten zu können – in München gilt normalerweise ein Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr.

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