Europäische Union: Kompromiss bei Namensstreit – „Veggie-Burger“ darf auch weiterhin „Veggie-Burger“ heißen

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EU: Verbot der Bezeichnung „Veggie-Burger“ ist gescheitert

In der Debatte um Bezeichnungen von Fleischersatz-Produkten auf EU-Ebene gibt es einen Kompromiss. Europaparlament und die europäischen Staaten müssen allerdings noch formell zustimmen. 06.03.2026 – 09:42 Uhr aktualisiert
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Kühlregal mit vegetarischen Produkten: Um die Produktbezeichnungen ist ein Konflikt entbrannt. Foto: dpa

Brüssel, Düsseldorf. Die Namen „Veggie-Burger“ und „Tofu-Wurst“ müssen nicht von Speisekarten in der EU verschwinden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel, wie Verhandlungsteilnehmer bestätigten. Andere vegetarische Produkte dürfen aber künftig nicht mehr etwa als „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“ beworben werden.

Der Kompromiss, der den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder aufgreift, muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen. Europäische Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“, „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet.

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach der Einigung nun auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind laut Vertretern des Parlaments aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- und Fleischarten und einzelne Teilstücke („Cuts“) beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck.

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