Verfassungsgerichtshof: Bayern darf Unis nicht zur Bundeswehr-Kooperation zwingen

Verfassungsgerichtshof: Bayern darf Unis nicht zur Bundeswehr-Kooperation zwingen

Hochschulen in Bayern dürfen von der Landesregierung nicht dazu verpflichtet werden, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof kippte damit einen zentralen Passus im Bundeswehrgesetz von 2024, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) persönlich vorangetrieben hatte. Die Regelung verstoße gegen das in der Bayerischen Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit und sei damit »nichtig«, heißt es in der Entscheidung vom 3. März, die am Donnerstagabend veröffentlicht  wurde.

Es handle sich um einen offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes, urteilten die Richter. Für Bundeswehr und Landesverteidigung sei der Bund zuständig. Zudem werde »spürbar» in die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen eingegriffen.

Alle anderen Einwände gegen das Gesetz, die ein Bündnis von mehr als 200 Klägerinnen und Klägern in einer Popularklage vor dem höchsten bayerischen Gericht vorgetragen hatte, ließen die Richter dagegen nicht gelten.

Kläger und Staatsregierung zufrieden

Dass es dabei bleibt, dass Schulen im Rahmen der politischen Bildung enger mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen, bedauerte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Insgesamt sei die Entscheidung jedoch ein großer Teilerfolg, weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärke, sagte die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale. Aus Sicht des Bündnisses sei damit »der gravierendste Eingriff des Gesetzes in die Autonomie der Hochschulen erfolgreich angegriffen«.

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