Berlin/Paris – Mega-Knall in Frankreich! Die Minderheitsregierung von Premier François Bayrou ist gestürzt. Bayrou verlor die Vertrauensabstimmung in der französischen Nationalversammlung krachend – 364 Abgeordnete stimmten gegen ihn, nur 194 für ihn. Nun muss er bei Staatschef Emmanuel Macron den Rücktritt einreichen. Vielleicht noch heute Abend. Für Macron ist das ebenfalls eine herbe Schlappe.
Bayrou hatte die Abstimmung an harte Einsparungen geknüpft: Fast 44 Milliarden Euro wollte er im kommenden Jahr einsparen, um das Haushaltsdefizit auszugleichen. Sogar zwei Feiertage sollten wegfallen. In der Bevölkerung stieß das auf breite Ablehnung.
▶︎ Nach dem erwarteten Rücktritt seines Premiers muss Macron schnell einen neuen finden. Doch weder sein Mitte-Lager noch das Linksbündnis oder Marine Le Pens Rechtspopulisten haben eine Mehrheit in der Nationalversammlung. Eine Option wären Neuwahlen. Doch es ist unklar, ob die Franzosen nach nur einem Jahr anders wählen würden.
Macron müsste zudem riskieren, dass Le Pen oder das Linksbündnis die absolute Mehrheit holen – dann wäre er gezwungen, einen Premier aus deren Reihen zu ernennen. Das politische Chaos wäre perfekt. Die Linken wollen dennoch Macron absetzen und eine vorgezogene Präsidentschaftswahl erzwingen. Auch Le Pens Lager drängt auf Wahlen oder Macrons Rücktritt.
Der zweite Premier gescheitert
Schon zum zweiten Mal in gut einem Jahr scheitert ein Premier an der politisch instabilen Lage. Vor Bayrou hatte Michel Barnier (74) nach nur drei Monaten im Amt das Handtuch geworfen.
Das Problem: Frankreich ist hochverschuldet und muss dringend einen Spar-Haushalt für 2026 verabschieden. Gelingt dies nicht, droht ein Vertrauensverlust an den Märkten – was die Finanzen des Landes zusätzlich belasten würde.
UND: 2027 endet die zweite Amtszeit von Macron, er kann nicht noch einmal antreten – wer aus seinem Lager folgen soll, ist noch offen. Den beiden Ex-Premiers Edouard Philippe (54) und Gabriel Attal (36) werden Chancen eingeräumt. Ob auch die Rechtspopulistin Le Pen trotz eines laufenden Verfahrens antreten darf? Unklar.