Marius Borg Høiby zieht wegen Fußfessel-Entscheidung vor Obersten Gerichtshof

Marius Borg Høiby zieht wegen Fußfessel-Entscheidung vor Obersten Gerichtshof
Wegen Fußfessel-Entscheidung

Marius Borg Høiby zieht vor Obersten Gerichtshof

Nicole Kurylonek

Nicole Kurylonek Autorenprofil

von Nicole Kurylonek

18.05.2026, 07:53 Uhr

18. Mai 2026 um 07:53 Uhr

Vor dem Bezirks- und Berufungsgericht ist Marius Borg Høiby gescheitert. Jetzt möchte Kronprinzessin Mette-Marits Sohn vor den Obersten Gerichtshof treten.

Marius‘ Anwalt reicht nach Fußfessel-Entscheidung Beschwerde ein

Marius Verteidiger René Ibsen erklärte am 15. Mai gegenüber „NRK”: „Die Beschwerde an den Beschwerdeausschuss des Obersten Gerichtshofs wurde heute Nachmittag eingereicht.” Der Jurist argumentiert, die Beurteilungen des Gerichtes „wirken oberflächlich”.

„Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht vollständig begründet ist, und bitten daher den Obersten Gerichtshof, sie aufzuheben, damit es zu einer neuen Verhandlung kommt“, erklärt René Ibsen gegenüber und weiter: „Wir sind der Meinung, dass eine Beurteilung der konkreten Rückfallgefahr fehlt, falls er unter elektronische Überwachung gestellt wird”. Das Berufungsgericht argumentierte unter anderem, die Strafvollzugsbehörde könne Marius‘ Kommunikationswege nicht kontrollieren, wenn er sich erst einmal in Hausarrest befinde.

Gerichtszeichnung von Marius Borg Høiby.

Gerichtszeichnung von Marius Borg Høiby. OLE BERG-RUSTEN / Kontributor via Getty Images

Gericht glaubt, bei Marius bestünde Wiederholungsgefahr

Marius Borg Høiby fordert, vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden und die restliche Zeit unter elektronischer Überwachung (mithilfe einer Fußfessel) auf dem Anwesen Skaugum verbringen zu dürfen. Die Richter hatten seine Forderung abgelehnt, weil der Angeklagte in der Vergangenheit mehrmals gegen das ihm verhängte Kontaktverbot verstoßen hatte und Wiederholungsgefahr bestünde. Marius zeigte sich nach der Entscheidung nicht einsichtig und beschuldigte daraufhin seine Ex-Freundin, den Kontakt zu ihm gesucht zu haben. Die Anwältin von Marius‘ ehemaliger Partnerin dementierte die Vorwürfe daraufhin öffentlich.

Prozess gegen Marius Borg Høiby: Urteilsverkündung am 15. Juni

Wenn Marius mit seiner Forderung auch vor dem Obersten Gerichtshof scheitern sollte, dürfte der Sohn von Mette-Marit mindestens bis zur Urteilsverkündung am 15. Juni in Untersuchungshaft bleiben. Die Staatsanwaltschaft forderte beim Schlussplädoyer, den Angeklagten in 39 von 40 Fällen schuldig zu sprechen. Sollte das passieren, könnten Marius sieben Jahre und sieben Monate Haft bevorstehen.

Mit Material von Dana Press.

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