Der größte Wunsch der Kessler-Zwillinge (†89) bleibt unerfüllt
Der letzte Wunsch der Kessler-Zwillinge berührt: Alice und Ellen wollten nach ihrem Tod in einer Urne mit Mutter und Hund vereint sein – doch das ist kaum möglich.
„Im Tode vereint. So hätten wir es gern. Und so haben wir es auch testamentarisch verfügt“, sagte Ellen Kessler 2024 gegenüber „Bild“ über ihren letzten Wunsch, den sie gemeinsam mit ihrer Schwester Alice formulierte.
Die Kessler-Schwestern, die am Ende zusammen in ihrem Grünwalder Haus starben, hatten bereits ein Jahr zuvor offen über ihre Vorstellungen vom „letzten Weg“ gesprochen: Sie wollten in einer einzigen Urne beigesetzt werden – jedoch nicht nur miteinander, sondern auch zusammen mit der Asche ihrer Mutter Elsa, die 1977 verstarb, und ihres geliebten Pudels Yello.
„Wir haben unsere Mutter und Yello sehr geliebt“, begründeten die Kessler-Zwillinge, die ihren Tod bis ins letzte Detail vorbereitet haben, ihren letzten Willen. Sie genossen die Gesellschaft des Pudels sehr und waren über seinen Tod entsprechend betrübt. Yello starb mit 14 Jahren: „Er hätte viel älter werden können, aber leider litt er an Angina pectoris. Sein vergrößertes Herz drückte auf die Lunge, er bekam keine Luft mehr.“
Doch wie realistisch ist es, ihren Wunsch umzusetzen – sowohl rechtlich als auch praktisch?
Letzter Wunsch der Kessler-Zwillinge: Gesetz verbietet es
Bereits zu Lebzeiten der Kessler-Zwillinge äußerte sich der Münchner Bestatter Karl Albert Denk gegenüber „Bild“ skeptisch: „Grundsätzlich ist das rechtlich nicht möglich. Weder dürfen in Bayern zwei Menschen in die gleiche Urne, noch ein Hund auf einem Friedhof für Menschen beigesetzt werden.“
Nach dem Tod der Schwestern bestätigte Antje Bisping, Juristin des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, gegenüber „Euronews“ die strikte Rechtslage: „Eine einzige Urne für mehrere Personen ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Es ist nicht einmal möglich, die Asche eines Hundes hinzuzufügen. Die Vermischung oder Verbindung der Asche mehrerer Verstorbener in einer Urne ist nach deutschem Bestattungsrecht generell verboten.“

Auf der anderen Seite existieren in Deutschland bereits „Mensch-Tier-Grabstätten“: Speziell ausgewiesene Friedhöfe („Mensch-Tier-Friedhöfe“) erlauben die Beisetzung von Urnen von Menschen neben denen von Tieren – allerdings getrennt, nicht in einer Urne.
Gibt es Möglichkeiten im Ausland?
Nach dem Tod der Schwestern stellt sich nun erneut die Frage: Lässt sich ihr Wunsch wenigstens im Ausland erfüllen?
Mehrere Medien berichteten bereits 2023, dass Bestattungen im Ausland – etwa in den Niederlanden oder Tschechien – teils flexibler gehandhabt werden. Dort sind ungewöhnlichere Formen des Umgangs mit Asche möglich, was den Kessler-Wunsch zumindest theoretisch erleichtern könnte.
Allerdings gilt: Sobald eine Urne nach Deutschland überführt wird, unterliegt sie wieder dem deutschen Bestattungsrecht. Eine gemeinsame Urne aus dem Ausland dürfte hier nicht ohne Weiteres beigesetzt werden.
Kampf für Änderungen im Bestattungsrecht
Vielleicht stößt die Prominenz der Kessler-Schwestern ja auch etwas an. In Deutschland gibt es mehrere Initiativen, das Bestattungsrecht moderner und individueller zu gestalten. So setzt sich der Verein Aeternitas dafür ein, dass Menschen und ihre Haustiere zumindest im selben Grab beigesetzt werden können – wenn auch nicht in derselben Urne. Politische Vorstöße, etwa von der FDP in Hessen, fordern extra Felder auf Friedhöfen für Mensch-Tier-Beisetzungen.
In Bremen ist das bereits teilweise erlaubt: Dort darf die Asche von Haustieren als Urnenbeigabe in einem menschlichen Grab beigesetzt werden. Auch andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein öffnen sich für neue Bestattungsformen, etwa das Verstreuen von Asche auf Privatgrundstücken, Erinnerungsdiamanten oder ökologische „Reerdigungen“. Zusätzlich laufen immer wieder Petitionen, die etwa die Abschaffung des Friedhofszwangs oder Mensch-Tier-Friedhöfe fordern.



