Der Musikclub »Eiskeller« unterhalb des Schlosses Aschau im Chiemgau
Foto: Uwe Lein / dpa
Der Musikclub »Eiskeller« unterhalb des Schlosses Aschau im Chiemgau
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Der Angeklagte im sogenannten »Eiskeller«-Prozess ist vom Landgericht Traunstein freigesprochen worden. Erst vor zwei Monaten war der Fall neu aufgerollt worden. Der Freispruch erfolgte in dem erneuten Prozess. Der Mann war wegen Mordes an der Studentin Hanna aus dem bayerischen Aschau angeklagt.
Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem »unerwartet schnellen Prozessende«. Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden.
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco »Eiskeller« mit vielen Verletzungen tot im Fluss Prien entdeckt worden. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 hatte ihn das Landgericht Traunstein in einem Indizienprozess wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin auf. Auch gab es danach Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen . Daher wurde auch der Haftbefehl gegen den Angeklagten im Sommer dieses Jahres aufgehoben und der Fall Ende September neu aufgerollt.
Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt.
Mitte Oktober hatten sich die Eltern von Hanna aus dem Prozess um den Tod ihrer Tochter zurückgezogen. »Ich habe dem Landgericht Traunstein soeben schriftsätzlich mitgeteilt, dass sich meine Mandanten mit sofortiger Wirkung dem Verfahren nicht mehr als Nebenkläger anschließen«, heißt es in einer Mitteilung ihres Anwalts Walter Holderle. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit der Verfahrensführung der zuständigen Kammer des Landgerichts Traunstein. »Die Strafkammer hat die Verhandlungsführung nahezu vollständig der Verteidigung überlassen«, schreibt Holderle. »Die Verteidigung nutzt diesen Umstand nicht nur zu einer unerträglichen Selbstdarstellungsinszenierung, sondern lässt auch keine Gelegenheit aus, Polizei, Staatsanwaltschaft sowie die vormals entscheidende Strafkammer zu diskreditieren.«
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