München: Richter zeigt Verständnis für Trumps Anti-Somalier-Hetze – Mordprozess platzt nach erfolgreichem Befangenheitsantrag

München: Richter zeigt Verständnis für Trumps Anti-Somalier-Hetze – Mordprozess platzt nach erfolgreichem Befangenheitsantrag

In München ist ein Mordprozess wegen eines erfolgreichen Befangenheitsantrags gegen den Vorsitzenden Richter geplatzt. Anfang Dezember war bekannt geworden, dass Markus Koppenleitner in einer Verhandlung am Landgericht München I zu einem mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten offenbar Verständnis für Donald Trumps Anti-Somalier-Hetze gezeigt hatte. Der US-Präsident hatte sich menschenverachtend über Somalier geäußert und diese pauschal als »Müll« bezeichnet.

Als ein somalischer Zeuge kurze Fragen Koppenleitners nicht beantwortet habe und es zu Problemen bei der Übersetzung gekommen sei, soll der Jurist unter anderem gesagt haben: »Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.« Das Münchner Gericht bestätigte der »Süddeutschen Zeitung« den Vorgang damals im Wesentlichen, stellte den Wortlaut aber etwas anders dar. Laut dem Pressesprecher habe Koppenleitner »nach seiner Erinnerung sinngemäß« gesagt: »Mein Gott, wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal schon Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn sich dieser zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten deswegen äußert.«

Die Strafverteidiger Adam Ahmed und Ömer Sahinci, die in dem Prozess den polnischen Angeklagten Rafal P. verteidigen, stellten für ihren Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen Koppenleitner. Nun hat eine andere Strafkammer des Landgerichts München I über diesen entschieden und ihn für begründet erklärt. Aus der Sicht des Angeklagten könne die Aussage des Richters »den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit« begründen. Das gelte, obwohl der »Vorsitzende sich zeitnah und in offener Form entschuldigt hat«. Die Kammermitglieder seien überzeugt, dass keine »tatsächliche diskriminierende Haltung« vorliege. Jedoch reiche bereits der begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit aus, um dem Gesuch stattzugeben.

Anwalt Ahmed bezeichnete die Entscheidung in einer Stellungnahme dem SPIEGEL gegenüber als »überfällig«. Sie sei »folgerichtig, rechtsstaatlich konsequent und längst notwendig« gewesen. Er verwies auf die besondere Rolle des Gerichts: »Der Gerichtssaal ist kein Stammtisch, kein Kommentarspaltenersatz und kein Ort für persönliche Welterklärungen – er ist der sensibelste Raum des Rechtsstaats.« Und weiter: »Worte sind nicht harmlos, schon gar nicht, wenn sie von der Richterbank aus gesprochen werden.«

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