HSV: Vorwurf der sexuellen Belästigung – Jetzt äußert sich Kuntz!

HSV: Vorwurf der sexuellen Belästigung – Jetzt äußert sich Kuntz!

Am Sonntag enthüllte BILD exklusive Hintergründe zur Trennung von Sport-Vorstand Stefan Kuntz (63) beim Hamburger SV. Der Vorwurf: sexuelle Belästigung. Jetzt äußert sich Kuntz!

Kuntz veröffentlichte am Sonntagabend ein Statement bei Instagram. Der Ex-HSV-Boss schreibt: „Mich erreichen zahlreiche Anfragen wegen der aktuellen Berichterstattung über meine Person. Erst einmal möchte ich sagen, dass mich die Vorwürfe hart treffen. Klar ist: Ich weise diese Vorwürfe entschieden zurück!“

Kuntz weiter: „Im Sinne meiner Familie und aller mir nahestehenden Personen habe ich meine Anwälte (Kanzlei Schertz Bergmann) darum gebeten, gegen diese FALSCHEN Vorwürfe und Vorverurteilungen vorzugehen.“

BILD Sport vom 11.01.: BILD-Reporter berichtet von Kuntz-Recherche

Quelle: BILD

Zum Jahreswechsel schied Kuntz beim HSV aus. Offiziell aus „persönlichen familiären Gründen“. BILD-Recherchen enthüllten am Sonntag Hintergründe der Trennung. Demnach führten Beschuldigungen von HSV-Mitarbeiterinnen gegen Kuntz offenbar zur Vertragsauflösung. Sie werfen dem Fußball-Manager sexuelle Belästigung vor. Eine der Frauen soll sich durch Aussagen von Kuntz sogar zum Oralverkehr gedrängt gefühlt haben.

HSV-Angestellte wendet sich an Aufsichtsrat

Erst im Mai 2024 war der Europameister von 1996 zum HSV gekommen. Nach sieben Jahren gelang mit Kuntz im vergangenen Sommer die Rückkehr in die Bundesliga. Der Sport-Vorstand stand gerade vor einer Vertragsverlängerung, als sich Anfang Dezember eine Angestellte an den Aufsichtsrat des Traditionsvereins wandte.

Auch der HSV reagierte auf die Enthüllungen. In einer Stellungnahme heißt es: „Der Aufsichtsrat kann das Interesse an dem vorzeitigen Ausstieg von Stefan Kuntz als Sport-Vorstand sehr gut nachvollziehen. Wir möchten uns aber weiterhin auf die Aussage beschränken, dass Stefan Kuntz den Aufsichtsrat aus persönlichen familiären Gründen gebeten hat, zum 31.12.2025 auszuscheiden. Es handelt sich hier um ausschließlich interne Vorgänge, die wir schon aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht öffentlich erörtern möchten.“

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