Berufung gescheitert: Schlagerstar Melanie Müller muss Strafe nach Hitlergruß mehrere Tausend Euro zahlen

Berufung gescheitert: Schlagerstar Melanie Müller muss Strafe nach Hitlergruß mehrere Tausend Euro zahlen
Berufung gescheitert

Melanie Müller muss als Strafe nach Hitlergruß mehrere Tausend Euro zahlen

privat

Ina Milert

von Ina Milert

12.01.2026, 19:45 Uhr

12. Januar 2026 um 19:45 Uhr

Melanie Müller verliert vor Gericht. Sie wurde wegen des Hitlergrußes und Drogenbesitzes schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Berufungsgericht hat im Fall Melanie Müller (36) entschieden. Die Schlagersängerin verliert in beiden Anklagepunkten – Hitlergruß und Drogenbesitz – und muss eine Geldstrafe zahlen.

Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

Am Montag, dem 12. Januar, verkündete das Gericht das Urteil: Müller wurde in beiden Punkten für schuldig befunden und zu 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt – insgesamt 3.500 Euro. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens aus der ersten Instanz tragen. Während die Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe gedrängt hatte, hatte die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Hitlergruß-Vorwurf: Geldstrafe für Melanie Müller gefordert

Melanie Müller steht vor Gericht, weil sie bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt haben soll. Es handelt sich um einen Berufungsprozess. David Hammersen/dpa

Melanie Müller vor Gericht: 7.200 Euro Strafe gefordert

Eine Geldstrafe sollte verhängt werden. Staatsanwalt Christian Kuka erklärte am Landgericht Leipzig, Müller habe sich bei einem Konzert im September 2022 vom Publikum zu der verbotenen Geste hinreißen lassen und diese mehrfach gezeigt. Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung der 37-Jährigen gebe es jedoch nicht.

Im August 2023 wurde bei einer Wohnungsdurchsuchung zudem 0,69 Gramm Kokain-Gemisch sowie eine Ecstasy-Tablette gefunden. Insgesamt forderte die Staatsanwaltschaft für das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie für den Drogenbesitz eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro – insgesamt 7.200 Euro.

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