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Gericht: Ponyhalter muss nicht für Unfall zahlen

10. März 2026· Hitkanal.FM Redaktion

Eine Tierärztin wurde beim Einschläfern eines 250-Kilo-Ponys von dem sterbenden Tier zu Boden gerissen. Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht darin aber keine Tiergefahr – sondern nur Schwerkraft.

Ein unglücklicher Vorfall in Frankfurt führte zu einem unerwarteten Gerichtsurteil: Beim Einschläfern eines kranken Shetlandponys brach das Tier unter seinem Eigengewicht zusammen und fiel auf die behandelnde Tierärztin. Dabei wurde ihr Bein unter der Schulter des Tieres eingeklemmt. Die Veterinärin erlitt monatelange Schmerzen und forderte vom Ponyhalter mindestens 10.000 Euro Schadensersatz.

Sowohl das Landgericht Wiesbaden als auch das Oberlandesgericht Frankfurt lehnten die Klage jedoch ab. Das Gericht argumentiert, dass eine Tierhalterhaftung nur greift, wenn das Tier sich unberechenbar verhält – etwa durch Ausschlagen, Durchgehen oder Beißen. In diesem Fall aber sei das Pony beim Sterben einfach umgekippt, weil es die Kraft verloren hat, auf den Beinen zu stehen. Das Gericht spricht von einer Folge der Schwerkraft, nicht einer Tiergefahr.

Die Tierärztin zog nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Ende Januar ihre Berufung zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig – für die verletzte Medizinerin ein herber Rückschlag.

H
Hitkanal.FM Main
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