250-Kilo-Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin

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Frankfurt – Dieser Fall wiegt schwer, genauer gesagt: 250 Kilo! Beim Einschläfern eines schwer kranken Shetlandponys kam es zu einem tragischen Zwischenfall. Das Tier kippte plötzlich zur Seite – direkt auf die behandelnde Tierärztin.

Was wie eine Szene aus einem schlechten Film klingt, hatte ernste Folgen. Die Veterinärin hatte dem Pony auf einem Rasenstück die tödliche Injektion verabreicht. Während des Sterbens verlor das rund 250 Kilogramm schwere Tier die Standfestigkeit, sackte weg und stürzte ungebremst um. Unglücklicherweise genau in ihre Richtung. Die Schulter des Ponys drückte ihr Bein zu Boden, sie konnte sich nicht mehr rechtzeitig befreien.

Tierärztin klagt auf Schmerzensgeld

Die Diagnose danach: monatelange Schmerzen, das Bein kaum belastbar. Für die Ärztin war klar, dass sie das nicht einfach hinnehmen wollte. Sie forderte vom Halter mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld – und zog vors Landgericht Wiesbaden. Doch dort wurde ihre Klage abgewiesen.

Oberlandesgericht schmettert Klage ab

Aber die Tierärztin ließ nicht locker und ging in die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jetzt (Az.: 3 U 127/25): Der Ponyhalter muss für den Unfall nicht zahlen. Obwohl das Tier die Ärztin zu Boden riss und anschließend mit der Schulter auf ihrem Bein lag, liege hier keine sogenannte „typische Tiergefahr“ vor.

Ein Halter haftet nur, wenn sich ein „unberechenbares, selbstständiges Verhalten“ des Tieres zeigt, so das Gericht. Ein Ausschlagen, Durchgehen oder Beißen zum Beispiel. Aber hier? „Das war keine Tiergefahr – das war Schwerkraft“, so die nüchterne juristische Quintessenz. Während des Sterbens habe das Pony gar nicht mehr die Kraft gehabt, sich auf den Beinen zu halten oder seine Bewegung zu steuern. Es sei schlicht umgefallen. Tragisch, aber rechtlich kein Fall für die Tierhalterhaftung.

Nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts Ende Januar zog die Tierärztin ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom Oktober 2025 jetzt rechtskräftig.

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