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AfD und der Rundfunk: Rechtliche Hürden für radikale Umgestaltung

13. September 2026· Michael Reinhardt

Nach seinem Wahlsieg will AfD-Kandidat Siegmund den Medienstaatsvertrag beenden. Doch rechtlich gibt es erhebliche Probleme. Eine Analyse.

Der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt hat unmittelbar nach dem Wahlabend deutlich gemacht, dass er den Medienstaatsvertrag kündigen möchte. Dies würde eine grundlegende Umgestaltung des Rundfunksystems im Land bedeuten. Allerdings sind die tatsächlichen Möglichkeiten deutlich begrenzt.

Aus juristischer Sicht ergeben sich erhebliche Hürden: Der Medienstaatsvertrag ist ein zwischenstaatlicher Vertrag zwischen mehreren Bundesländern und unterliegt strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Eine einseitige Kündigung durch ein einzelnes Land ist nicht ohne Weiteres möglich und müsste mit anderen Bundesländern abgestimmt werden.

Zudem schützt das Grundgesetz die Rundfunkfreiheit als hohes Rechtsgut. Eine Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte oder eine staatliche Kontrolle würden gegen diese Garantien verstoßen. Experten sehen daher die Pläne skeptisch – zumindest in ihrer jetzigen Form sind sie kaum umsetzbar.

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