Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts zweier Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und möglicher Sanktionsverstöße gegen Usmanow ermittelt, der als Unterstützer des russischen Präsidenten Wladimir Putin und dessen Ukrainepolitik gilt.
Die Europäische Union hatte wenige Tage nach dem Angriff Russlands auf das Nachbarland am 28. Februar 2022 Sanktionen verhängt, auch Usmanow stand auf der Sanktionsliste. »Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Geltungsbereich der Verordnung in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder von ihm gehalten oder kontrolliert wurden, gelten seither (…) als ›eingefroren‹. Er durfte daher nicht mehr darüber verfügen«, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
»Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls«
Nach Angaben der Ermittler bestand der Verdacht, dass Usmanow im Zeitraum von April bis September 2022 über im Ausland ansässige Unternehmen rund 1,5 Millionen Euro für die Überwachung zweier Immobilien am Tegernsee bezahlt haben soll. Zudem soll er diverse Wertgegenstände, etwa Schmuck, Gemälde und Weine, nicht bei der zuständigen Behörde gemeldet haben. Die Verteidigung allerdings habe die Verbindung Usmanows zu den involvierten Unternehmen und Wertgegenständen und die Anwendbarkeit der EU-Sanktionsvorschriften auf den vorliegenden Sachverhalt bestritten.
Angesichts der »Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls« sei das Verfahren mit Zustimmung des zuständigen Landgerichts München II und des Beschuldigten eingestellt worden. »Neben einer Vielzahl höchstrichterlich ungeklärter Rechtsfragen war insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Formalverstöße gehandelt haben soll«, hieß es in der Mitteilung.
Usmanow habe der Einstellung zugestimmt und die Geldauflage in voller Höhe zur Zahlung angewiesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 8,5 Millionen Euro sollen der Staatskasse zugutekommen, 1,5 Millionen Euro der Stiftung Opferhilfe Bayern und dem Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe.
Dazu teilte die Behörde mit: »Eine Geldauflage ist weder eine Geldstrafe noch eine sonstige strafähnliche Sanktion.« Die Unschuldsvermutung bleibe unberührt. Die Staatsanwaltschaft betonte zudem, dass Usmanow nach Zahlung der Auflage wegen dieser Vorwürfe nicht mehr verfolgt werden könne. »Die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen ihn aufgrund desselben Tatverdachts ist dann ausgeschlossen«, hieß es in der Mitteilung.
Im Zuge der Ermittlungen gegen Usmanow hatten Ermittler bundesweit Häuser und Wohnungen durchsucht – auch am Tegernsee. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte ein Verfahren gegen einen Russen geführt, bei dem es sich laut Medienberichten um Usmanow handelte. Dieses Verfahren wurde 2024 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.



