Anlegerklagen: Ex-Daimler-Chef Zetsche muss im Dieselprozess aussagen
Dieter Zetsche: Der Ex-Chef von Daimler soll sich zum Dieselskandal äußern. Foto: dpa
Frankfurt. Der ehemalige Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche soll sich erstmals als Zeuge vor Gericht in einem Prozess um Anlegerklagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal äußern. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag mitteilte, wird am 3. Februar „ein ehemaliger Vorstandsvorsitzender“ vernommen.
Zetsche führte die heutige Mercedes-Benz Group zur Zeit des Abgasbetrugs, der 2015 bei Volkswagen aufgeflogen war und später auch zu Betrugsvorwürfen gegen Daimler führte. Nun soll er befragt werden, ob der Vorstand einst strategisch entschied, EU-Abgasnormen zu umgehen und deshalb angeblich unzulässige Abschalteinrichtungen von 2012 bis 2018 einzubauen.
In diesem Verfahren machen damalige Daimler-Aktionäre Ansprüche auf Schadenersatz geltend, weil der Autobauer zu spät über eine illegale Abschalteinrichtung informiert habe. Die Technik führte ähnlich wie bei VW-Dieselmotoren zu höherem Stickoxidausstoß als erlaubt, was einen umfangreichen Rückruf und eine Prozesswelle von Autokäufern nach sich zog.
Auch Hunderte Anleger sahen sich geschädigt, weil sie die Daimler-Aktien zu teuer erworben hätten. Das Unternehmen wies die Vorwürfe stets zurück und bestreitet, dass es sich bei der Abgasreinigungssteuerung um eine Abschalteinrichtung handelt.
Das Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG begann vor fünf Jahren. Es dient dazu, für eine Vielzahl einzelner Klagen vor dem Landgericht Tatsachen- und Rechtsfragen zu klären. Auf dieser Basis kann die untere Instanz über den Schadenersatzanspruch urteilen.
Das OLG hat sich mit über 60 von beiden Prozessparteien eingereichten Feststellungszielen bereits in mehreren Verhandlungsterminen beschäftigt. Im Februar 2025 ließ das OLG die Frage zu, ob der Konzernvorstand gezielt eine strategische Entscheidung zur Manipulation von Abgasen bei Dieselmotoren getroffen hat. Zur Aufklärung wurden neben Ex-Chef Zetsche ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied sowie einige Mitarbeitende zur Beweisaufnahme geladen.
Mercedes-Benz wies auf frühere Untersuchungen und Ermittlungen zur Frage der Verantwortung des Konzernvorstands hin. „Eine umfassende unabhängige Untersuchung im Auftrag des Aufsichtsrats hat ergeben, dass keine Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder bestehen“, erklärte das Unternehmen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe in einem Verfahren keine Pflichtverletzung oberhalb der Abteilungsleiterebene festgestellt. Die US-Justiz stellte Ermittlungen 2024 ein.
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