Berlin. Der Wirtschaftsflügel der CDU will angesichts des Fachkräftemangels den Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen. Auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar soll ein entsprechender Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ beschlossen werden. Er liegt dem Handelsblatt vor.
Demnach soll ein Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur bei Vorliegen besonderer Gründe gelten. Dazu zählen etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder Weiterbildungen, heißt es in dem Antrag, über den zuerst der „Stern“ berichtet hatte. Derzeit gilt der Anspruch für Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern, die mindestens sechs Monate beschäftigt sind.
„Keine Work-Life-Balance für Aufstocker“
Zudem fordert die MIT für den Bezug ergänzender und aufstockender Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld einen „grundsätzlichen Vollzeit-Vorbehalt“. Die Kombination von Teilzeit und Sozialleistungen soll nur noch „bei Vorliegen besonderer Gründe“ möglich sein. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren“, heißt es im Antrag.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen weiterhin einvernehmlich Teilzeit vereinbaren können – allerdings ohne gesetzlichen Rückkehranspruch in Vollzeit. Eine Begrenzung des Rechts auf Teilzeit hatte bereits 2024 Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gefordert, bislang jedoch ohne größere Unterstützung.
Scharfer Widerspruch kommt von der SPD. Deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies den Vorstoß im Gespräch mit dem Handelsblatt als „Schleifen hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte“ zurück. Es sei „außerordentlich widersprüchlich, einerseits den Arbeitnehmern in unserem Land ständig gegen die Fakten Faulheit zu unterstellen und sie zur Mehrarbeit zwingen zu wollen“, sagte sie, und andererseits Menschen abzuschieben, „die integriert und in Ausbildung und Arbeit sind“.
Anstatt ein Recht wie das auf Teilzeit abzuschaffen, „müssen wir in die Menschen in diesem Land investieren, in Bildung, Qualifizierung, Forschung, Entwicklung und höhere Produktivität“. Das unterstütze Wirtschaft und Wachstum, sagte Schmidt.
Protest kommt aber auch aus der eigenen Partei. „Aus guten Gründen haben wir uns als CDU immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen“, sagte der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warb für den Ausbau der Kinderbetreuung. Sie kritisierte zudem, mit dem Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ zeichne die CDU ein falsches Bild der Lebensrealität von Frauen und älteren Menschen.
Mehrere Gründe für Anstieg der Teilzeit
Hintergrund des MIT-Vorstoßes ist der starke Anstieg von Teilzeitbeschäftigungen. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) überschritt die Teilzeitquote im Sommer 2025 erstmals die Marke von 40 Prozent. „2026 wird sie insgesamt darüber liegen“, sagte der IAB-Arbeitsmarktexperte Enzo Weber dem Handelsblatt. In den 1990er-Jahren lag die Quote noch bei gut 20 Prozent.
Das führe jedoch nicht zu einem Rückgang der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden. Denn einerseits ist die Erwerbsbeteiligung der Frauen insgesamt deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag sie 2025 bei 74 Prozent. Damit zählt sie zu den höchsten in der Europäischen Union und liegt nur noch knapp unter der Quote der Männer von 81 Prozent.
Dazu kommt: Auch die Wochenarbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten ist deutlich gestiegen. Sie lag zuletzt im Durchschnitt bei gut 18 Wochenstunden. Anfang des Jahrtausends waren es weniger als 15 Stunden.
Den jüngsten Anstieg erklärt Weber mit mehreren Faktoren: „Immer mehr Frauen und Ältere beteiligen sich am Arbeitsmarkt, in der Industrie gehen Vollzeitstellen verloren, und die Präferenz für hohe Arbeitszeiten nimmt etwas ab.“ Aktuell geben rund die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Frauen und etwa ein Fünftel der Männer an, dass sie Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.
Zugleich sei ein erheblicher Teil des Arbeitens in Teilzeit unfreiwillig, betont Weber: „Wenn alle Teilzeitbeschäftigten ihre Wünsche nach mehr Arbeitsstunden realisieren könnten, entspräche das 1,4 Millionen Vollzeitstellen“, sagte er dem Handelsblatt. Potenzial gebe es auch unter nominell freiwillig Teilzeitbeschäftigten: „So erhöht der Ausbau von Kinderbetreuung auch die gewünschten Arbeitszeiten – wenn man die Rahmenbedingungen verbessert, geben sich Menschen also nicht mehr mit weniger zufrieden“, sagte Weber.
Teilzeitfalle für Frauen nach Kinderpause
Derzeit fehlen allerdings allein für Kinder unter drei Jahren nach Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) rund 300.000 Kita-Plätze in Deutschland. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler tritt erst ab Herbst dieses Jahres schrittweise in Kraft – zunächst nur für Erstklässler. Auch dafür fehlen bislang noch Zehntausende Betreuungskräfte.
Eingeführt wurde das Recht auf Teilzeit 2001 von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Sein „Siegeszug“ habe allerdings auch dazu beigetragen, dass deutlich mehr Frauen überhaupt erwerbstätig sind, betont das IAB.
Weil jedoch viele Frauen nach der Kinderpause in der sogenannten Teilzeitfalle landeten und ihre Arbeitszeit nicht wieder aufstocken konnten, führte die Große Koalition unter Angela Merkel 2019 die „Brückenteilzeit“ ein. Diese ermöglicht Beschäftigten eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Arbeitszeit mit dem Recht auf Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl.
Bei der Reform des Bürgergeldes sollen für Eltern kleiner Kinder bereits schärfere Regeln gelten. Nach dem Entwurf für die neue Grundsicherung aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sollen Alleinerziehende nach der Geburt eines Kindes künftig nur noch ein Jahr – statt wie bislang drei Jahre – Anspruch auf Grundsicherung haben, sofern eine Kinderbetreuung möglich ist.
Das verteidigte auch Annika Klose, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. „Das ist im Sinne der Frauen“, sagte sie dem Handelsblatt. „Drei Jahre Erwerbslücke sind generell ein Problem, auch weil in dieser Zeit keine Rentenansprüche entstehen.“



