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Beate Zschäpe bleibt hinter Gittern

27. Oktober 2026· Michael Reinhardt

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis 2035 ihre Strafe absitzen. Ihr Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt.

Nach 15 Jahren Haft hat Beate Zschäpe beantragt, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Damit ist sie jedoch gescheitert. Eine vorzeitige Freilassung wurde abgelehnt, wie jetzt bekannt wurde.

Zschäpe sitzt wegen ihrer Rolle als Rechtsterroristin eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Die Mindestdauer dieser Strafe beträgt 15 Jahre. Damit hätte sie theoretisch einen Antrag stellen können. Das Gericht sieht allerdings weiterhin Gründe, die eine Entlassung verhindern.

Frühestens 2035 könnte das Thema einer Entlassung erneut überprüft werden. Dann hätten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überprüfung der Haft wieder Bestand.

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