BGH-Urteil: Kaskoversicherte haften für Werkstattfehler
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wenn eine Autowerkstatt zu hohe Rechnungen stellt, zahlt die Kaskoversicherung nicht. Das Risiko bleibt beim Fahrzeughalter.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft alle Besitzer von Fahrzeugen mit Kaskoversicherung. Das Gericht hat klargemacht, dass Versicherte selbst dafür einstehen müssen, wenn ihre Werkstatt bei einer Schadensreparatur zu hohe Kosten berechnet.
Nach dem Urteil besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherung, falls die Werkstattrechnung über das hinausgeht, was tatsächlich nötig wäre. Das sogenannte Werkstattrisiko liegt demnach beim Versicherungsnehmer selbst – nicht bei der Kaskoversicherung.
Für Autofahrer bedeutet dies praktisch: Wer seine Werkstatt frei wählt, sollte sich vor Reparaturen vergewissern, dass die Kosten angemessen sind. Im Schadensfall kann die Versicherung eine Zahlung ablehnen, wenn die Werkstattrechnung zu hoch ausfällt.