Fahrtrichtungsanzeiger fürs Fahrrad: Sicherheit oder Spielerei?
Seit Mitte 2024 dürfen Fahrräder mit Blinkern ausgestattet sein. Ein Test zeigt: Die Systeme erhöhen die Sichtbarkeit, ersetzen Handzeichen aber nicht immer.
Fahrradblinker sind seit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Jahr 2024 erlaubt. Sie sollen Radfahrerinnen und Radfahrer sichtbarer machen und die Sicherheit erhöhen – vor allem, weil Fahrtrichtungsanzeiger im Dunkeln besser erkannt werden als Handzeichen und Lenkerlose Hände nicht erforderlich sind.
Im Test überzeugte das System "Turntec T2" von Busch & Müller mit einfacher Montage an den Lenkerenden und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Die Blinker von Motogadget bieten bessere Bedienung durch innen liegende Taster, benötigen aber aufwendigere Installation und fehlt die deutsche Zulassung. Als unkompliziertes Einstiegsmodell erwies sich der Helm "HYP-E" von Abus mit integrierten LED-Streifen vorn und hinten.
Alle getesteten Varianten haben jedoch einen gemeinsamen Schwachpunkt: Rechtlich ersetzen sie echte Handzeichen nicht vollständig. Experten empfehlen daher, die Blinklichter als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zu nutzen, um die eigene Sichtbarkeit zu verbessern – besonders bei schlechten Lichtverhältnissen.