Bundesgerichtshof bestätigt Einziehung von Clan-Immobilien in Berlin
Der Bundesgerichtshof hat die Entziehung mehrerer Immobilien einer arabischstämmigen Familie für rechtmäßig befunden. Das Land Berlin wird damit Eigentümer von fünf Objekten im Wert von mehreren Millionen Euro.
Das Bundesgericht hat im März entschieden, dass die Einziehung von Immobilien einer arabischstämmigen Großfamilie durch das Land Berlin rechtmäßig ist. Die Beschwerde gegen das Landgerichtsurteil von 2024 wurde als unbegründet verworfen. Damit gehen fünf Immobilien, bestehend aus zwei Grundstücken und drei Wohnungen, in das Eigentum Berlins über.
Die Objekte gehören zu insgesamt 77 Gebäuden und Grundstücken, die Ermittler im Sommer 2018 vorläufig beschlagnahmten. Behörden gehen davon aus, dass diese Immobilien mit illegal verdientem Geld erworben wurden. Der damalige Gesamtwert wurde auf rund neun Millionen Euro geschätzt. Zwei Männer aus der Familie standen in dem Verfahren vor Gericht, wobei die Objekte zwischen 2013 und 2019 erworben worden sein sollen.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht die Entscheidung als wichtigen Fortschritt im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Sie schaffe Rechtssicherheit und zeige, dass Vermögenseinziehung ein wirksames Mittel gegen organisierte Straftaten sein kann. Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht vollständig beendet: Das Kammergericht forderte jüngst, dass sich das Landgericht mit 58 der 77 beschlagnahmten Immobilien erneut in mündlicher Verhandlung auseinandersetzen muss.