RAF-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für Daniela Klette
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin hat die Staatsanwaltschaft eine längere Freiheitsstrafe gefordert. Klette soll zusammen mit zwei Komplizen Millionen Euro bei Raubüberfällen erbeutet haben.
Vor dem Landgericht Verden hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Freiheitsstrafe gegen die 67-jährige Daniela Klette beantragt. Der Anklage zufolge führte die ehemalige RAF-Mitgliederin gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 eine Serie von Raubüberfällen durch. Dabei sollen die drei Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen und mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.
Die Staatsanwältin beschrieb Klette als Schwerverbrecherin mit hoher krimineller Energie, die ihre Flucht und ihren Lebensstil mit dem Raub finanzieren wollte. Die Überfälle hätten nichts mit ideologischen Zielen zu tun gehabt, sondern dienten der persönlichen Bereicherung. Während des Prozesses zeigte Klette keine Reue und nutzte stattdessen das Gericht für politische Stellungnahmen.
Auch die Opfer-Anwälte forderten lange Haftstrafen. Sie berichteten von erheblichen psychischen Schäden bei den Überfallenen – von Schlafstörungen bis zur Arbeitsunfähigkeit. Das Gericht wird voraussichtlich Ende Mai ein Urteil sprechen. Klettes beiden mutmaßliche Mitbeteiligte sind weiterhin flüchtig.