Die Musterung kehrt zurück! Union und SPD haben sich geeinigt: Mit dem neuen „Bedarfswehrdienst“ sollen alle jungen Männer ab 18 zur Untersuchung. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen – doch klar ist: Bei Hunderttausenden jungen Männern soll künftig geprüft werden, ob sie körperlich und medizinisch fit für den Wehrdienst sind.
Zwischen 1957 und 2011 bestand für männliche deutsche Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr die Pflicht zur Musterung, wobei diese oft bereits vor dem 18. Geburtstag durchgeführt wurde. Verweigern konnte man nur den Dienst, nicht aber die Untersuchung. Wer unentschuldigt fehlte, riskierte ein Bußgeld.
Was erwartet junge Männer bei der Musterung? Bis zum Jahr 2011 erhielt jeder volljährige junge Mann einen Bescheid, sich zur Musterung vorzustellen. Sie wurde im örtlichen Kreiswehrersatzamt durchgeführt. Zuletzt gab es davon 52. Seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wird die Musterung für Freiwillige in den Karrierecentern der Bundeswehr durchgeführt.
So läuft eine Musterung
Schwerpunkt ist die medizinische Untersuchung auf die körperliche Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen. Dazu gehören:
► Seh- und Hörtest.
► Überprüfung von Gelenken und Körperhaltung. Zur Einteilung des körperlichen Zustands verwendet die Bundeswehr derzeit die „Waist-to-Height-Ratio“ – das Verhältnis von Taillenumfang zur Körpergröße. Diese Form der Begutachtung hat den früheren Body-Mass-Index (BMI) abgelöst. Während der Untersuchung muss sich der Wehrpflichtige bis auf die Unterhose ausziehen, da auch Verletzungen der Haut überprüft werden.
Musterung im Jahr 2007. Im Kreiswehrersatzamt Münster untersucht eine Ärztin den Rachen eines Wehrpflichtigen
► Berüchtigt ist der Test auf einen nicht entdeckten Leistenbruch. Dabei legt der Arzt zwei Finger auf Hoden oder Leisten des Wehrpflichtigen. Dann heißt es: „Husten Sie mal!“
► Um mögliche chronische Krankheiten zu entdecken, wird eine Urinprobe z.B. auf Diabetes mellitus untersucht.
► Die Urinprobe wird auch verwendet, um einen Drogentest durchzuführen. Der Arzt befragt die Wehrpflichtigen, wie viel Alkohol, Zigaretten oder Drogen sie konsumieren.
Am Ende steht die Einteilung in Tauglichkeitsstufen. Die Abkürzung T1 bedeutete „voll verwendungsfähig“. Wehrpflichtige mit den Stufen T4 („vorübergehend nicht dienstfähig“) und T5 („dauerhaft nicht dienstfähig“) waren vom aktiven Dienst bei der Bundeswehr ausgenommen.
In den 60er und 70er Jahren lag der Anteil der für diensttauglich erklärten Wehrpflichtigen konstant hoch bei 90 Prozent. Nach dem Jahr 2000, als die Wehrpflicht von zehn über neun auf sechs Monate verkürzt wurde, sank der Anteil der Tauglichen von über 80 Prozent auf schließlich nur noch knapp über 50 Prozent.

