Debatte über »Lifestyle-Teilzeit«: Marcel Fratzscher warnt vor Einschränkung Teilzeit-Recht

Debatte über »Lifestyle-Teilzeit«: Marcel Fratzscher warnt vor Einschränkung Teilzeit-Recht

Für seinen Vorstoß, den Anspruch auf Teilzeit abzuschaffen, hat der CDU-Wirtschaftsflügel Kritik von Ökonomen kassiert. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sagte der »Rheinischen Post« am Sonntag , eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit »würde vielen Unternehmen und der deutschen Wirtschaft großen Schaden zufügen«. Viele Beschäftigte in Vollzeit wünschten sich eine reduzierte Arbeitszeit, gab er zu bedenken.

Eine entsprechende Regelung würde daher »stark gegen die Wünsche vieler Deutscher gehen«, sagte Fratzscher. Denn dadurch würde sich die Beschäftigung »tendenziell eher reduzieren als erhöhen und somit den Fachkräftemangel in Deutschland weiter erhöhen«. Damit drohe auch ein weiterer Anstieg der Insolvenzen.

Fratzscher bezog sich auf ein Papier des CDU-Wirtschaftsflügels für den Bundesparteitag mit dem Titel »Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit«. Darin fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) eine Reform: Der Rechtsanspruch solle künftig »nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten«. Dies seien etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder Weiterbildungen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit wies vor diesem Hintergrund auch darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht freiwillig reduziert arbeite. »Wenn alle Teilzeitbeschäftigten ihre Wünsche nach mehr Arbeitsstunden realisieren könnten, entspräche das 1,4 Millionen Vollzeitstellen«, sagte der IAB-Arbeitsmarktexperte Enzo Weber dem »Handelsblatt«. 

Potenzial sieht er zudem unter denen, die bisher noch nicht über eine Aufstockung nachgedacht hätten. »So erhöht der Ausbau von Kinderbetreuung auch die gewünschten Arbeitszeiten. Wenn man die Rahmenbedingungen verbessert, geben sich Menschen also nicht mehr mit weniger zufrieden«, sagte Weber.

Die in den vergangenen Jahren gestiegene Teilzeitquote erklärte er damit, dass sich immer mehr Frauen und Ältere am Arbeitsmarkt beteiligten und das oft in Teilzeit geschehe. Gleichzeitig gingen in der Industrie Vollzeitstellen verloren.

Kritik aus Koalition und Opposition

Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels stieß auch in der eigenen Partei auf Kritik. Der CDU-Sozialflügel sagte, der Wirtschaftsflügel wolle das Pferd von der falschen Seite aufzäumen. »Ich würde mir auch wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln«, sagte Dennis Radtke, der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern.«

Dafür sprach sich auch Grünenfraktionschefin Katharina Dröge aus. Sie kritisierte, mit dem Begriff »Lifestyle-Teilzeit« zeichne die CDU ein falsches Bild der Lebensrealität von Frauen und Älteren.

Die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, sprach in der »Rheinischen Post« von »der nächsten Attacke auf hart arbeitende Menschen, besonders auf Frauen«.

»Zurück in die Steinzeit«

Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund, warnte: »Dieser Vorschlag führt gleichstellungspolitisch zurück in die Steinzeit und ist auch arbeitsmarktpolitisch völlig am Ziel vorbei.«

FDP-Chef Christian Dürr sagte, Mehrarbeit sei durch ‍steigende Steuern und Abgaben immer unattraktiver geworden. Die ⁠MIT wolle ​mit ihrer Initiative nur von den eigentlichen Problemen ablenken.

Auch vom Koalitionspartner kam Kritik: SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sprach sich im »Handelsblatt« gegen das »Schleifen hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte« aus. Für mehr Wachstum müsse Deutschland stattdessen mehr in Qualifizierung, Forschung und Entwicklung investieren.

Bisher haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht, freiwillig in Teilzeit zu arbeiten. Dafür muss das Arbeitsverhältnis lediglich mehr als sechs Monate bestehen, und der Arbeitgeber muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht ausdrücklich entgegenstehen, muss ein Unternehmen zustimmen.

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