Diese fünf Dinge verschweigt Ihnen Ihre Krankenkasse

Diese fünf Dinge verschweigt Ihnen Ihre Krankenkasse

Großer Überblick: Diese fünf Dinge verschweigt Ihnen Ihre Krankenkasse

So holen Sie sich Leistungen und Geld zurück

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Jeden Monat zahlen Millionen Arbeitnehmer und Rentner hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch viele Versicherte nutzen längst nicht alles, was ihnen zusteht. Der Grund: Zahlreiche Leistungen gibt es nur auf Antrag oder sie werden nicht aktiv angeboten.

Wer das nicht weiß oder nicht gezielt nachfragt, verschenkt Jahr für Jahr Geld und Versorgung. Diese fünf Punkte sollten Sie kennen.

1. Viele Zusatzleistungen gibt es nur, wenn Sie danach fragen

Viele Versicherte glauben, Krankenkassen zahlen nur das „Standardprogramm“: Arzt, Medikamente, Krankenhaus. Doch es gibt Kassenleistungen, die darüber hinausgehen – sogenannte Satzungsleistungen. Die sind nicht bei jeder Kasse gleich. Dazu gehören je nach Krankenkasse etwa Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder bestimmte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Wichtig: Oft läuft das über Erstattungen. Wer nichts beantragt, bekommt nichts.

2. Bonusprogramme: So sichern Sie sich Geld für Vorsorge und Sport

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme. Wer regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen macht, Impfungen nachweist oder Sport treibt, kann dafür Geld erhalten oder Prämien bekommen. Das Problem: Viele Versicherte wissen nicht, dass sie diese Programme nutzen können – oder sie reichen die Nachweise nicht ein. Je nach Kasse sind jedes Jahr spürbare Beträge möglich, besonders wenn mehrere Maßnahmen zusammenkommen oder Familien mitmachen.

3. Kassenwechsel: Viele zahlen zu viel und merken es nicht

Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse. Unterschiede gibt es vor allem beim Zusatzbeitrag, bei Bonusprogrammen und Zusatzleistungen. Einige Kassen erstatten mehr, andere genehmigen schneller oder bieten bessere Programme für Familien. Viele Versicherte bleiben aus Gewohnheit jahrzehntelang bei derselben Kasse – und zahlen dadurch womöglich jedes Jahr Hunderte Euro zu viel. Der Wechsel ist heute oft einfacher als gedacht. In vielen Fällen kann man online wechseln, die neue Kasse übernimmt die Formalitäten.

4. Hilfsmittel: Sie müssen nicht alles nehmen, was man Ihnen vorsetzt

Rollator, Inhalationsgerät, Kompressionsstrümpfe, Bandagen: Bei Hilfsmitteln arbeiten Krankenkassen oft mit Vertragspartnern. Dann heißt es im Sanitätshaus oder in der Apotheke schnell: „Das zahlt die Kasse so.“ Doch Versicherte haben Anspruch auf eine ausreichende Versorgung. Und sie haben das Recht auf Beratung. Wenn ein Hilfsmittel unpraktisch ist oder nicht passt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Denn es gilt der Anspruch der Versicherten auf eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung.

5. Ablehnung bekommen? Widerspruch kann sich lohnen

Viele Patienten geben auf, wenn die Krankenkasse eine Leistung ablehnt – etwa eine Reha, eine Kur, ein Hilfsmittel oder bestimmte Therapien. Dabei gilt: Sie können Widerspruch einlegen. Gerade bei medizinischen Leistungen entscheidet oft eine bessere Begründung durch den Arzt. Häufig wird nachgebessert – und der Antrag wird später doch genehmigt. Wichtig: Bei Bescheiden läuft eine Frist. Wer zu lange wartet, verliert Rechte.

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Quelle: BILD

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