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Domspatzen-Missbrauch: Klage wegen Verjährung abgewiesen

19. Juni 2026· Hitkanal.FM Redaktion

Ein ehemaliger Sänger der Regensburger Domspatzen scheitert vor Gericht mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld. Der Grund: Die Missbrauchstaten liegen zu lange zurück.

Das Bistum Regensburg muss keinem ehemaligen Mitglied der Domspatzen Schmerzensgeld zahlen, das hat das Gericht entschieden. Der Mann hatte Anspruch auf Entschädigung für Missbrauch gefordert, den er bereits im Vorschulalter erleiden musste.

Der Klage wurde jedoch nicht stattgegeben, weil die Taten unter das Verjährungsrecht fallen. Trotz der schweren Vorwürfe gegen die renommierte Knabenchorsängergruppe konnte der ehemalige Sänger damit rechtlich keinen Erfolg erzielen.

Der Fall reiht sich in die lange Liste von Missbrauchsfällen bei den Regensburger Domspatzen ein, die in den vergangenen Jahren öffentlich gemacht wurden. Die Verjährungsproblematik bleibt dabei ein Hindernis für viele Betroffene, die Gerechtigkeit suchen.

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