Erbschaftsteuer: Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge schlägt Reform für Millionenerben vor

Erbschaftsteuer: Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge schlägt Reform für Millionenerben vor

Das politische Berlin erwartet im Herbst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer – mit entsprechendem Reformbedarf. Nachdem die Union die Debatte bereits begonnen hat, hat die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, einen Kompromissvorschlag vorgebracht: Ausnahmetatbestände für Millionenerben sollen radikal abgeschafft werden, stattdessen sollen sie die Zahlung über mehrere Jahre strecken können.

»Niemand versteht, warum es möglich ist, dass man bei einem Erbe von 26 Millionen Euro keinen Cent Erbschaftsteuer zahlen muss, während Menschen, die weniger erben, Steuern zahlen«, sagte die Grünenpolitikerin der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb sollten die sogenannten Verschonungsregelungen zusammengestrichen werden. Steuerbefreiungen gibt es bislang zum Beispiel, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt oder verschenkt werden. Damit wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können.

Es wird damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht diese Regeln kippen wird, weshalb das Thema nun viele Spitzenpolitiker beschäftigt. So hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vor kurzem (CSU) vorgeschlagen, dass die Bundesländer eigene Steuersätze festlegen können, da auch das Steueraufkommen an die Länder gehe. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lehnte diesen Vorstoß jedoch ab.

In der ZDF-Talkshow von Maybrit Illner nahm der Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Diskussion wieder auf und ließ Reformbedarf erkennen: »Wer schon hatte, hat immer mehr.« Der CDU-Politiker räumte ein: »Es ist ein Problem, die Vermögensverteilung.«

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