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Gericht erlaubt Martin Sellner Auftritt bei AfD-Veranstaltung in Ettlingen

22. Februar 2026· Miriam Scholz

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat ein Auftrittsverbot für den Rechtsextremisten Martin Sellner aufgehoben. Die Stadt Ettlingen muss der AfD nun einen Saal für die geplante Veranstaltung zur Verfügung stellen – ohne Einschränkungen.

In Ettlingen darf eine AfD-Wahlkampfveranstaltung mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hob am Samstag ein Zutritts- und Auftrittsverbot für Sellner auf, das das Verwaltungsgericht Karlsruhe zuvor verhängt hatte. Die Stadt muss der AfD damit einen Veranstaltungssaal ohne weitere Auflagen zur Verfügung stellen.

Die Stadt Ettlingen war zuvor aus dem Mietvertrag ausgestiegen und begründete dies mit dem Veranstaltungsthema »Remigration – Theorie und Praxis« sowie mit der Einladung der brandenburger AfD-Abgeordneten Lena Kotré. Das Verwaltungsgericht hatte die Teilnahme Sellners mit dem Risiko rassistischer Äußerungen und einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet. Der Gerichtshof in Mannheim folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Sellner ist ein führender Vertreter der »Identitären Bewegung«. Das Konzept der »Remigration« basiert auf rassistischen Vorstellungen und läuft praktisch auf Massenausweisungen hinaus. Zwar distanzierte sich der AfD-Bundesvorstand von dem Thema, doch die Partei hat »Remigration« in ihr Wahlprogramm für 2025 aufgenommen. Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März statt.

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