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EuGH kassiert Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie

12. November 2025· Jonas Brinkmann

Der Europäische Gerichtshof hat zwei zentrale Regelungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für ungültig erklärt. Dänemark hatte erfolgreich argumentiert, dass die EU ihre Kompetenzen überschritten hat.

Der Europäische Gerichtshof hat Dänemark teilweise recht gegeben und zwei wichtige Bestimmungen der 2022 beschlossenen EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt. Betroffen sind die Kriterien zur Festlegung und Anpassung von Mindestlöhnen sowie eine Vorschrift gegen deren Senkung. Der Grund: Die EU hat nach Ansicht der Luxemburger Richter ihre Zuständigkeiten überschritten, da die Lohnfestlegung grundsätzlich in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fällt.

Dänemark und Schweden hatten gegen die Richtlinie geklagt, weil sie in ihren Ländern flächendeckende Tarifverträge mit relativ hohen Löhnen bevorzugen. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze sehen die skandinavischen Staaten als Risiko für dieses System. Die Richter bestätigten hingegen, dass die EU weiterhin Länder zur Erhöhung der Tarifvertragsbindung verpflichten darf – das sei kein unzulässiger Eingriff in nationale Kompetenzen.

In Deutschland hatte die Richtlinie ohnehin noch nicht zu Änderungen geführt. Bis Ende 2024 muss die Bundesregierung allerdings einen Plan zur Steigerung der Tarifbindung vorlegen, da nur etwa 50 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen profitieren. Die jüngsten Mindestlohnerhöhungen auf 13,90 Euro sind von dem Urteil nicht direkt betroffen.

H
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