Berufungsverfahren im Fall Gisèle Pelicot beginnt
Ein Jahr nach dem aufsehenerregenden Prozess in Avignon muss sich Gisèle Pelicot erneut vor Gericht einem ihrer mutmaßlichen Vergewaltiger stellen. Nur einer von 51 Angeklagten geht in Berufung.
In der südfranzösischen Stadt Nîmes beginnt am Montag ein Berufungsverfahren gegen Husamettin D., einen der Männer, die im Avignon-Prozess der Vergewaltigung von Gisèle Pelicot angeklagt waren. Der 44-Jährige bestreitet die Vorwürfe und betont erneut seine Unschuld. Von den insgesamt 51 Angeklagten aus dem ersten Verfahren ist er der Einzige, der die Berufung nicht fallen gelassen hat. Das Gericht in Avignon hatte D. bereits zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.
Die 72-jährige Pelicot wird bei dem dreitägigen Prozess persönlich anwesend sein. Ihr Anwalt unterstreicht, dass es für seine Mandantin nicht um die Schwere der einzelnen Tat gehe, sondern um ein Prinzip: "Es gibt keine ›kleine‹ Vergewaltigung." Pelicots Ex-Ehemann Dominique Pelicot, der jahrelang seine sedierte Frau mit Fremden vergewaltigte, wird als Zeuge aussagen. Er war zur Höchststrafe von 20 Jahren verurteilt worden.
Pelicots Entschlossenheit hat sie international zur Symbolfigur der Frauenrechtsbewegung gemacht. Das französische Parlament reagiert auf den Fall mit einer Präzisierung der Vergewaltigungsdefinition: Zustimmung zu sexuellen Akten muss künftig "freiwillig und bewusst" erfolgen und kann nicht aus Passivität abgeleitet werden. Auch ihre Autobiografie "Eine Hymne an das Leben" erscheint im Januar auf Deutsch.