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Frankreich: Polizeischüsse künftig als Notwehr eingestuft

10. Juli 2026· Hitkanal.FM Redaktion

Ein neues französisches Gesetz stuft Schussabgaben von Polizisten automatisch als Notwehr ein. Kritiker warnen vor mangelnder Kontrolle und Straflosigkeit bei Missbrauch.

Frankreich hat eine umstrittene Gesetzesänderung verabschiedet: Schüsse von Polizeibeamten gelten nun rechtlich als Notwehrhandlung. Das bedeutet eine deutliche Veränderung der Beweislastverteilung im Prozess.

Wer gegen einen Polizeischuss vorgehen möchte, muss künftig selbst nachweisen, dass der Beamte die Waffe missbräuchlich eingesetzt hat. Bislang war es umgekehrt: Die Behörden mussten die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen belegen.

Die neue Regelung löst heftige Kritik aus. Gegner befürchten, dass Polizisten damit faktisch straflos agieren können und staatliche Gewalt unkontrolliert bleibt. Befürworter argumentieren dagegen mit dem Selbstschutz der Einsatzkräfte.

H
Hitkanal.FM Main
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