Gericht stärkt Passagierrechte: Mehrere Handgepäckstücke erlaubt

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Reisende dürfen mehrere kleinere Handgepäckstücke mitnehmen, solange diese zusammen das Gewichts- und Größenlimit nicht überschreiten.
Eine aktuelle gerichtliche Entscheidung bringt Klarheit in die Handgepäckregelungen bei Flugreisen. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass Passagiere mehrere Handgepäckstücke kostenlos an Bord nehmen dürfen – vorausgesetzt, die Gesamtmenge überschreitet die vereinbarten Maßvorgaben nicht.
Das Urteil fiel im Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale, die gegen restriktive Handgepäckrichtlinien einiger Airlines vorgegangen war. Damit wird nun gerichtlich bestätigt, dass es nicht zulässig ist, Reisende zum Beispiel mit der Vorgabe auf nur ein Handgepäckstück festzulegen.
Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die Gepäckrichtlinien im Luftverkehr haben und gibt Fluggästen mehr Flexibilität beim Packen ihrer Reisegepäcke.