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Richter zwingt Vermieter: Betrüger dürfen zurück in Wohnung

26. November 2025· Jonas Brinkmann

Ein Gericht in Lemgo hat entschieden, dass ein Ehepaar trotz fehlender Mietzahlungen wieder Zutritt zu einer Wohnung erhält. Der Grund: Der Vermieter hatte die beiden eigenmächtig hinausgeworfen – das ist rechtswidrig.

Ein Lemgoer Vermieter wollte schnell handeln und setzte ein Ehepaar kurzerhand vor die Tür – doch das Amtsgericht gab den Mietern Recht. Richter Ulrich Heistermann entschied, dass auch Mietnomaden nicht ohne gerichtlichen Beschluss aus ihrer Wohnung entfernt werden dürfen. Die eigenmächtige Aussperrung sei verbotene Eigenmacht, urteilte das Gericht.

Das betroffene Paar hatte sich als Geschäftsführer ausgegeben, um eine Ferienwohnung zu mieten. Nach fünf Tagen blieben die beiden einfach und behaupteten, die Miete würde von ihrer Arbeitgeberfirma bezahlt – die längst insolvent war. Der Vermieter eskortierte sie schließlich hinaus und wechselte das Schloss.

Allerdings kam das Ehepaar nicht zurück in die Wohnung. Der Vermieterin gelang es nämlich, kurz nach der Gerichtsentscheidung 1.500 Euro Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Das Paar müsste selbst die gleiche Summe aufbringen, um wieder einziehen zu dürfen. Laut Gerichtsakten soll das Ehepaar bundesweit mit dieser Masche aktiv sein – mit gefälschten Papieren und erfundenen Berufen.

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