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Hessen: Gericht erlaubt Ablehnung von Kopftuch tragender Richterin

02. Dezember 2025· Hitkanal.FM Redaktion

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden: Hessen darf die Bewerbung einer Juristin als Richterin ablehnen, wenn diese ihr Kopftuch während Verhandlungen nicht ablegen will.

Eine muslimische Rechtsanwältin wollte als Richterin oder Staatsanwältin in den Justizdienst Hessens eintreten. Doch das Justizministerium lehnte ihre Bewerbung ab – mit der Begründung, dass das Tragen eines Kopftuchs während Gerichtsverhandlungen gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität verstoße. Die Bewerberin sah darin eine Diskriminierung und klagte dagegen.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt gab dem Land Hessen recht. Aus Sicht eines objektiven Betrachters stelle das islamische Kopftuch tatsächlich eine Beeinträchtigung der weltanschaulich-religiösen Neutralität dar, so die Richter. Die Frau habe sich zwar bewusst beworben und damit die bestehenden Regelungen gekannt. Dennoch bleibt ihr der Zugang zum richterlichen Dienst in Hessen damit dauerhaft verwehrt – es sei denn, sie würde ihre religiöse Überzeugung nicht als absolut bindend ansehen.

Die Entscheidung verdeutlicht die Spannung zwischen Religionsfreiheit und Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Während Verfechter der Entscheidung die Notwendigkeit staatlicher Neutralität betonen, kritisieren Gegner die fehlende Gleichberechtigung gläubiger Menschen im Staatsdienst.

H
Hitkanal.FM Main
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