Hessen: Juristin mit Kopftuch darf als Richterin abgelehnt werden

Hessen: Juristin mit Kopftuch darf als Richterin abgelehnt werden

Das hessische Justizministerium darf die Bewerbung einer Juristin als Richterin oder Staatsanwältin unter Verweis auf ihr Kopftuch unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Konkret gelte das, wenn die Frau nicht bereit sei, dieses während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen, teilte das Verwaltungsgericht in Darmstadt  mit.

In dem vorliegenden Fall ging es um eine muslimische Rechtsanwältin, die sich für den Staatsdienst beworben hatte. Während des Bewerbungsverfahrens sagte sie demnach, dass sie das Tragen eines Kopftuchs als religiös verbindlich ansehe und deshalb auch nicht in bestimmten Situationen ablegen würde. Das Justizministerium lehnte die Bewerbung daraufhin unter anderem mit der Begründung ab, dass das »Tragen eines religiös konnotierten Kleidungsstücks« etwa in einer mündlichen Verhandlung dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität widerspreche. Die Juristin sah darin hingegen keine Verletzung ihrer zukünftigen Dienstpflichten und klagte.

Beeinträchtigung der weltanschaulich-religiösen Neutralität?

Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des Ministeriums und wies die Klage ab. »Aus Sicht eines objektiven Betrachters könne das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Richterin oder eine Staatsanwältin während der Verhandlung als Beeinträchtigung der weltanschaulich-religiösen Neutralität dem Staat zugerechnet werden.« Der Klägerin werde durch diese Entscheidung zwar der Zugang zum richterlichen beziehungsweise staatsanwaltlichen Dienst in Hessen dauerhaft verwehrt. Dies werde jedoch dadurch abgemildert, so das Gericht, dass sich die Frau »freiwillig und in Kenntnis der bestehenden Regelungen« beworben habe.

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