Köln: Ermittlungen gegen Pfleger – zwei Leichen exhumiert

Köln: Ermittlungen gegen Pfleger – zwei Leichen exhumiert

Im Fall eines bereits für zehnfachen Mord verurteilten Krankenpflegers hat die Staatsanwaltschaft Köln zwei Leichen exhumieren lassen. Eine dritte Untersuchung sei geplant, weitere könnten folgen, berichtete der »Kölner Stadt-Anzeiger« . Der in dem Fall tätige Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bestätigte dies. Es handele sich um ehemalige Patientinnen einer Kölner Klinik, in der der Pfleger gearbeitet hatte.

Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft waren schon länger bekannt. Neu ist, dass es nun Exhumierungen gegeben hat. Es handele sich um den Leichnam einer 94-jährigen Frau, die 2018 gestorben sei, und um den Leichnam einer 2015 im Alter von 78 Jahren verstorbenen Patientin, sagte Bremer. »Es gibt einen Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten in diesen zwei Fällen, dass er Morphine unbefugt verabreicht haben soll«, sagte Bremer. Dies habe möglicherweise zum Tod der Patientinnen geführt.

Pfleger tötete, weil er sich von Patienten gestört fühlte

Die Exhumierungen mit anschließender Obduktion seien nötig gewesen, um etwaige Beweise sichern zu können. Im ersten Fall sei eine chemisch-toxikologische Untersuchung in Auftrag gegeben worden, um herauszufinden, ob noch eine erhöhte Dosis von Morphinen nachweisbar sei. Die Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen. Die zweite Exhumierung habe gerade erst stattgefunden.

Der Pfleger war im vergangenen Monat vom Aachener Landgericht wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er Patienten auf einer Palliativstation in Würselen bei Aachen tödliche Injektionen verabreicht – weil er sich von ihnen gestört gefühlt hatte. Der Pfleger sei der Meinung gewesen, er habe »einen guten Job gemacht«, wenn er Patienten »ein friedliches Einschlafen ermöglicht« habe, sagte Richter Markus Vogt in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel ausgeschlossen.

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