Kündigungsschutz: Pyrrhussieg vor Gericht
Arbeitnehmer gewinnen zwar häufig Prozesse gegen ihre Arbeitgeber. Doch bei Kündigungsschutzverfahren fällt ihre Entschädigung oft deutlich geringer aus als erhofft.
Wer vor Gericht gegen eine Kündigung klagt, geht einem Trugschluss auf den Leim: Ein Sieg in der Verhandlung bedeutet nicht automatisch, dass Arbeitnehmer finanziell aus der Sache hervorgehen. Viele, die ihre Klage gewinnen, erhalten am Ende nur eine magere Entschädigung.
Das liegt am deutschen Arbeitsrecht: Arbeitgeber können sich oft freikaufen. Statt den Arbeitnehmer wieder einzustellen, zahlen sie eine Abfindung – häufig weit unter dem tatsächlichen Schaden. Für viele Geklagten ist der juristische Erfolg damit ein Teilerfolg mit bitterem Nachgeschmack.
Experten sehen hier ein strukturelles Problem des Kündigungsschutzgesetzes. Die Regelungen bieten Unternehmen zu viele Schlupflöcher, um ihre Kosten zu minimieren – während betroffene Beschäftigte trotz Rechtsstreit in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.