Google muss unmittelbar für Aussagen seiner KI-Übersicht in der beliebten Suche haften. Das hat das Landgericht München in einem nun bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Wer bei Google eine Suchanfrage eintippt, erhält mittlerweile nicht mehr nur eine unkommentierte Liste an Linktreffern aus dem Netz. Sondern kann auch einen mittels KI generierten Antworttext angezeigt bekommen. Google hat diese KI-Übersicht im vergangenen Jahr eingeführt. Sie wird mittlerweile bei vielen Suchanfragen über den klassischen Suchergebnislisten eingeblendet.
Das führte im strittigen Fall zu Problemen: Einem Verlag wurde in dem KI-Textabschnitt fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellt. Er klagte – und gewann. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Google mehrere Aussagen verbietet.
Prinzipiell sind Suchmaschinenanbieter von der Haftung weitgehend freigestellt. Sie müssen fremde Angebote nicht präventiv auf Rechtsverletzungen überprüfen, aber auf etwaige Beschwerden reagieren. Wie weit dieser Haftungsausschluss reicht, ist immer wieder Teil rechtlicher Auseinandersetzungen. So stritt die Ex-Frau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wulff, jahrelang mit Google über ehrverletzende Suchvorschläge zu ihrem Namen. Die Auseinandersetzung endete mit einem außergerichtlichen Vergleich.
Suchergebnisse stützten Vorwürfe nicht
Das nun vom Portal »The Decoder« veröffentlichte Urteil wurde vom Landgericht München I bereits am 28. Mai verkündet. Die Google vertretenden Anwälte argumentierten vergeblich, dass der Anbieter nur als »mittelbarer Störer« hafte und demzufolge nur dann tätig werden müsse, wenn offenkundige Rechtsverletzungen vorlägen.
Die Richter führten aus, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht nur um einen klassischen Suchmaschinenschnipsel handele, der lediglich eine Vorschau auf eine verlinkte Website darstelle. Stattdessen sei der KI-Text ein eigenständiger Beitrag Googles, für den das Unternehmen unmittelbar einzustehen habe. Dafür sprach auch, dass die von Google verlinkten Quellen einige Vorwürfe aus der vermeintlichen Zusammenfassung gar nicht stützten, sondern sich teils auf ganz andere Unternehmen bezogen.
Das Gericht ließ auch das Argument nicht gelten, dass Nutzende wissen müssten, dass man KI-Zusammenfassungen überprüfen müsse. »Im Übrigen müsste dies gerade auch den von der Verfügungsbeklagten vorgetragenen Nutzen der Funktion deutlich schmälern, wenn die ›Übersicht mit KI‹ allgemein anerkannt als nicht belastbar zu behandeln wäre und jeweils sämtliche der angezeigten Verlinkungen doch eigenständig zu prüfen wären«, heißt es im Urteil. Lediglich in zwei Punkten wurde die Klage zurückgewiesen, Google muss 80 Prozent der Gerichtskosten tragen.
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