EU lockert Regeln für Marmelade-Bezeichnung
Bisher durften nur Aufstriche aus Zitrusfrüchten Marmelade heißen. Jetzt ändert sich das: Auch Himbeer- oder Erdbeermarmelade erhalten ihre historische Bezeichnung zurück.
Die europäischen Länder haben sich auf eine Lockerung der Kennzeichnungsvorschriften für Obstaufstriche geeinigt. Künftig darf Marmelade nicht mehr nur aus Zitrusfrüchten bestehen – auch andere Früchte wie Himbeeren oder Erdbeeren können unter dieser Bezeichnung verkauft werden. Das Bundesagrarministerium setzt diese Änderung der EU-Richtlinie nun national um.
Eine unerwartete Folge der Neuregelung: Zitrusmarmeladen erhalten eine neue Bezeichnung. Um Verwechslungen auszuschließen, müssen sie künftig ausdrücklich als "Zitrusmarmelade" gekennzeichnet werden – der Name der verwendeten Frucht kann das Wort Zitrus ersetzen.
Die strenge alte Regelung geht auf ein britisches Verhandlungsergebnis zurück: Großbritannien hatte vor rund 50 Jahren durchgesetzt, dass nur Aufstriche aus Zitrusfrüchten offiziell Marmelade heißen dürfen. Der Vorschlag zur Änderung kam 2017 von einem EU-Parlamentarier, der die Lockerung humorvoll als kleine Versöhnung für den Brexit dargestellt hatte. Seit diesem Sonntag ist die Regeländerung nun offiziell in Kraft.