Apothekenreform beschlossen: Das ändert sich für Patienten
Der Bundestag hat eine umfassende Apothekenreform verabschiedet. Künftig gibt es rezeptpflichtige Medikamente unter bestimmten Bedingungen ohne Rezept, Apotheker impfen mehr und bieten Gesundheitschecks an.
Eine grundlegende Reform des Apothekenbereichs ist nun Gesetz. Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU hatte die Neuerungen vorangetrieben, der Bundestag hat sie jetzt beschlossen. Die Änderungen sollen Patienten mehr Flexibilität geben und gleichzeitig Apotheken zusätzliche Aufgaben übertragen.
Chronisch kranke Menschen können sich künftig rezeptpflichtige Medikamente direkt in der Apotheke abholen, ohne beim Arzt ein Rezept vorweisen zu müssen – sofern sie das Mittel bereits mindestens drei Quartale lang verschrieben bekommen haben. Als Nachweis dienen elektronische Patientenakten oder Apothekenaufzeichnungen. Ähnlich flexibel wird es bei unkomplizierten akuten Erkrankungen: Apotheker sollen hier direkt Medikamente ausgeben dürfen, allerdings ohne Antibiotika und Mittel mit Missbrauchsrisiko.
Über ihre klassische Rolle hinaus werden Apotheken zukünftig auch Impfungen wie gegen Tetanus oder Hepatitis durchführen und Vorsorgechecks anbieten – etwa für Herz-Kreislauf oder Diabetes. Zudem dürfen sie vermehrt Schnelltests durchführen. Während Apothekerverbände die erweiterten Leistungen befürworten, fordern sie bessere Bezahlung. Ärzte hingegen bezweifeln teilweise die fachliche Eignung von Apothekern für manche dieser neuen Aufgaben.