Migration und Flucht: EU-Innenminister sprechen sich für Rückführungszentren außerhalb Europas aus

Migration und Flucht: EU-Innenminister sprechen sich für Rückführungszentren außerhalb Europas aus
Innenminister Dobrindt mit seinen Amtskollegen aus Luxemburg (Mitte) und Portugal in Brüssel

Innenminister Dobrindt mit seinen Amtskollegen aus Luxemburg (Mitte) und Portugal in Brüssel


Foto: Olivier Hoslet / EPA

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Die Innenminister der EU-Staaten haben sich auch auf Druck Deutschlands auf eine weitere Verschärfung der Migrations- und Asylgesetze geeinigt. Die neuen Regeln ebnen unter anderem den Weg für die Einrichtung von Rückführungszentren außerhalb der EU.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich schon vor dem Treffen optimistisch geäußert, dass eine Einigung zustande kommt: »Heute sind wir an dem Punkt, dass wir in Europa diese Neuordnung der Migrationspolitik umsetzen«, sagte er. Es gehe um »Kontrollkurs und klare Kante, auch in Europa.«

Demnach sollen Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der EU durch die Verordnung möglich werden. In diesen sogenannten Return Hubs sollen ausreisepflichtige Asylbewerber landen, die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können.

Parlament und Rat gehen in Verhandlungen

Teil der Einigung ist auch ein »Solidaritätspool« für das Jahr 2026. Neben der EU-weiten Regelung für die Rückführung von Migranten ohne Aufenthaltsrecht betrifft die Verständigung neue Asylregeln und eine gemeinsame EU-Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten.

Endgültig beschlossen ist das Vorhaben nicht. Die Unterhändler des Europäischen Rats müssen die Position nun mit dem Europäischen Parlament verhandeln, um die finalen Rechtstexte zu vereinbaren.

Den Plänen zufolge kann ein EU-Land künftig einen Asylantrag ablehnen, wenn die Person in einem von der EU als sicher eingestuften Drittland Schutz hätte erhalten können. Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, EU-Beitrittskandidaten sowie unter anderem Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien als »sicher« einzustufen. Deutschland kann diese Staaten per Verordnung des Innenministeriums auch im deutschen Recht verankern. Der Bundestag hatte dies am Freitag beschlossen.

»Es ist ein wichtiger Schritt, dass künftig die EU-Außengrenzen besser geschützt und Asylverfahren bereits an den Außengrenzen stattfinden sollen«, teilte Günter Krings, der stellvertretende Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, mit. Es zahle sich aus, dass Deutschland jetzt nicht mehr bremse, sondern solche notwendigen Schritte aktiv vorantreibe.

Mehr als 200 Menschenrechtsorganisationen hatten die Vorhaben bereits im Vorfeld kritisiert. Olivia Sundberg Diez von Amnesty International bezeichnete die vereinbarten Positionen als »entmenschlichend« und das Konzept der Rückführungszentren als »grausam«. Die Haltung der EU-Minister zeige »das hartnäckige und fehlgeleitete Beharren der EU auf einer Verschärfung von Abschiebungen, Razzien, Überwachung und Inhaftierung um jeden Preis«, sagte Sundberg.

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