Mordprozess in München platzt nach Richter-Befangenheit
Ein Gericht in München hat einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter für berechtigt erklärt. Dieser hatte sich kritisch über somalische Zeugen geäußert und dabei Trumps Aussagen nachvollziehbar genannt.
Am Landgericht München I ist ein Mordprozess gescheitert, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter erfolgreich war. Richter Markus Koppenleitner hatte während einer Verhandlung im Dezember problematische Äußerungen gemacht, die zu Zweifeln an seiner Neutralität führten.
Der Auslöser war eine schwierige Zeugenvernehmung: Ein somalischer Zeuge antwortete nur kurz und es gab Übersetzungsprobleme. Daraufhin äußerte sich der Richter dahingehend, dass er gewisse Statements von US-Präsident Trump zum Verständnis der kulturellen Unterschiede nachvollziehen könne. Trump hatte sich zuvor menschenverachtend über Somalier geäußert und diese pauschal beschimpft.
Die Strafverteidiger des Angeklagten Rafal P. beantragten daraufhin die Ablehnung des Richters. Eine andere Kammer des gleichen Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass zumindest der berechtigte Anschein einer voreingenommenen Haltung entstanden ist – auch wenn der Richter sich entschuldigt hatte. Für die Verteidigung ist die Entscheidung ein wichtiger Schritt: Der Gerichtssaal könne kein Ort für persönliche Werturteile sein, sondern bleibe der sensible Kern des Rechtsstaats.