Die Strompreise in Deutschland dürften zum Jahreswechsel sinken. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber teilten mit, dass sie den von der Bundesregierung zugesagten Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro an ihre Kunden weitergeben werden. Das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene sinkt demnach im kommenden Jahr um 57 Prozent.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW. Ihre Kunden sind die verschiedenen Energieversorger. Inwiefern diese die Senkung der Netzentgelte am Ende an die Verbraucher weitergeben, ist im Detail noch nicht absehbar und dürfte regional variieren.
Durch die nun vorläufig festgelegte Reduzierung sinken die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte von 6,65 Cent auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Anfang September mitgeteilt, die Stromkosten für private Haushalte könnten sich um rund zwei Cent pro Kilowattstunde reduzieren.
Das Vergleichsportal Verivox rechnet allerdings mit einer deutlich geringeren Entlastung der Verbraucher. Es sei davon auszugehen, dass nur ein Drittel der Absenkung der Übertragungsnetze an private Verbraucher weitergegeben werde, erklärte Verivox. Die Verteilnetzgebühren würden so nur um rund 1,28 Cent pro Kilowattstunde sinken.
»Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden kann mit einer durchschnittlichen Entlastung von rund 61 Euro rechnen«», rechnet das Vergleichsportal. Paare mit einem Jahresverbrauch von 2800 kWh werden demnach um rund 42 Euro entlastet, bei einem Single-Haushalt mit 1500 kWh sind es rund 23 Euro.
»Je nach Wohnort kann die Senkung der Netzentgelte deutlich stärker oder auch gar nicht ins Gewicht falle«, sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. »Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Entlastung an als in Netzgebieten, in denen weniger Strom erzeugt wird.«
Versorger sind nicht zur Weitergabe verpflichtet
Die Übertragungsnetzbetreiber betonten, dass der Zuschuss des Bundes parlamentarisch noch nicht verabschiedet ist. »Sollte bis zum 5. Dezember 2025 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 entsprechend erhöhen werden«, warnten sie.
Da es sich bei dem staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nicht um eine Steuersenkung handelt, sind die Stromversorger nicht dazu verpflichtet, diese direkt weiterzugeben. Die niedrigeren Stromnetzgebühren fließen in die Kalkulation der Versorger ein und werden mit anderen Kostenfaktoren verrechnet. Dadurch kann es passieren, dass Stromkunden erst den Stromversorger wechseln müssen, um tatsächlich von gesenkten Stromnetzgebühren zu profitieren.