Die Pressestelle der EU-Behörde stellte weiter klar, dass damit noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei. Es handele sich um eine Erstbewertung, bei der nach einem standardisierten Verfahren alle eingehenden Informationen von potenziellem Ermittlungsinteresse analysiert würden.
Mandelson soll sensible Informationen geteilt haben
Dabei geht es den Angaben zufolge insbesondere darum, ob Mandelson sich damals an die Geheimhaltungspflichten und das Verbot der Entgegennahme von Geschenken und Vergünstigungen gehalten hat. Auch die EU-Kommission selbst prüft, ob es seitens Mandelson einen Verstoß gegen Verhaltenspflichten aus seiner früheren Rolle als EU-Kommissar gab, wie der Sprecher mitteilte.



