NRW-Städte klagen um Finanzierung für Ganztagsbetreuung
Ab 2026 haben Grundschüler Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Mehrere NRW-Städte wollen vor Gericht klären, wer dafür zahlt – sie fordern mehr Geld vom Land.
Hamm, Düsseldorf und Krefeld reichen Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein. Grund ist der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Die Städte argumentieren, dass eine rechtliche Grauzone besteht: Unklar ist, ob NRW die Finanzierung selbst übernimmt oder die Aufgabe an die Kommunen abwälzt. Insgesamt beteiligen sich acht NRW-Städte an den Klagen.
Die Oberbürgermeister sprechen von einer "katastrophalen Finanzlage" ihrer Städte. Allein in NRW werden durch den Rechtsanspruch voraussichtlich 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Zwar erhielten die Kommunen Bundesmittel für die Gebäude, doch die laufenden Betriebskosten müssen die Städte selbst tragen. "Wenn das Land nicht mitfinanziert, hängt die Qualität am Ende von der Kassenlage ab", kritisiert ein Oberbürgermeister.
Die Klagen sollen Klarheit bringen, ob das Land NRW ein im Koalitionsvertrag versprochenes Ausführungsgesetz erlässt. Dieses würde die Zuständigkeit und Finanzierung eindeutig regeln. Ab August 2026 müssen dann die ersten Klassen versorgt werden, schrittweise folgen die weiteren Klassenstufen bis 2029.