Rentenkommission erwägt Reform der Witwenrente
Die Rentenkommission der Bundesregierung prüft ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepartnern. Dies könnte die klassische Witwenrente ersetzen – besonders Alleinerdiener-Ehen wären betroffen.
Ein Reformvorschlag der Rentenkommission könnte erhebliche Auswirkungen auf die Altersversorgung von verheirateten Paaren haben. Zur Debatte steht die Einführung eines obligatorischen Rentensplittings, bei dem Rentenpunkte zwischen Ehepartnern aufgeteilt werden – statt wie bislang die Witwenrente auszuzahlen.
Besonders Ehen mit einem Alleinverdiener müssten mit deutlichen Veränderungen rechnen. Während ein verpflichtendes Splitting für manche Konstellationen vorteilhaft sein könnte, drohen anderen erhebliche finanzielle Einbußen. Die genauen Auswirkungen hängen stark von der individuellen Erwerbsbiografie und Einkommensverteilung ab.
Aus Regierungskreisen kommen bereits kritische Stimmen zu den Plänen. Die Rentenkommission arbeitet derzeit verschiedene Szenarien durch, um die Tragfähigkeit des Rentensystems langfristig zu sichern. Eine Entscheidung über konkrete Reformschritte steht noch aus.