Volksverhetzungsprozess gegen CDU-Politiker neu aufgerollt
Das Oberlandesgericht Naumburg hebt einen Freispruch auf: Ein ehemaliger Landtagspräsident aus Sachsen-Anhalt muss sich erneut wegen Volksverhetzung verantworten. Hintergrund sind umstrittene Äußerungen in sozialen Medien.
Ein Rechtsstreit um beleidigende Äußerungen eines CDU-Politikers geht in die nächste Runde: Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Einstellung eines Verfahrens wegen Volksverhetzung aufgehoben. Der frühere Landtagspräsident hatte sich in einem Online-Beitrag despektierlich über Afghanen geäußert und sie als "Pack" bezeichnet.
Der Anlass war ein tödlicher Messerangriff in Wolmirstedt im Juni des Vorjahres. Ein 27-jähriger Mann aus Afghanistan tötete dabei einen Landsmann und verletzte anschließend mehrere Besucher einer Privatveranstaltung. Der Täter starb bei einem Einsatz der Polizei. Das Amtsgericht Aschersleben hatte den Politiker daraufhin im März freigesprochen – eine solche Reaktion auf ein Straftatenverfahren stelle keine Volksverhetzung dar, begründeten die Richter damals ihre Entscheidung.
Die Staatsanwaltschaft Halle sieht das anders und hatte gegen den Freispruch Beschwerde eingereicht. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht ordnete nun eine Neuverhandlung an. Die Ankläger hatten in dem Verfahren ursprünglich 18.000 Euro Geldstrafe gefordert.