Deichmann-Filiale in Berlin: Streit um den Karton
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Monika Skolimowska / dpa
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Mit einer Klage gegen eine Überwachungsbehörde möchte der Schuhhändler Deichmann Kosten für die Entsorgung von Schuhkartons drücken. Klappt das, könnten auch die Preise für Schuhe etwas sinken. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am Freitag über den Fall und analysiert ein Gutachten. Gegen Mittag könnte ein Urteil folgen (Aktenzeichen 9 K 539/22).
Die zentrale Frage, die es zu beantworten gilt: Darf Deichmann die Gebühren für das »Duale System Deutschland« reduzieren, wenn das Unternehmen den Großteil des Kartonmülls in Eigenregie entsorgt?
Rund 90 Millionen Paar Schuhe hat Deichmann im vergangenen Jahr in Deutschland verkauft. In den allermeisten Fällen verzichten die Kunden dabei nach Angaben des Unternehmens auf die Verpackung und nehmen nur die Schuhe mit. Obwohl sich Deichmann selbst um die Entsorgung der im Shop verbliebenen Kartons kümmert und über eigene Wege recycelt, muss der Schuhverkäufer Geld an einen Mülldienstleister zahlen, das über das »duale System« Abholung, Sortierung und Wiederverwertung von Abfall an den Haushalten der Verbraucher organisiert. Das hält Deichmann für unsinnig, schließlich landeten dort kaum Kartons.
Für diese Lizenzierungspflicht – also die Pflicht zur Bezahlung besagter Mülldienstleister – ist wiederum die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zuständig, eine Überwachungsbehörde aus Osnabrück. Sie kontrolliert, ob alle Inverkehrbringer von Verpackungen auch für die Abholung, Sortierung und Aufbereitung des Mülls aufkommen, der beim Endverbraucher in der Mülltonne gelandet ist, bei Papier und Pappe also in der Blauen Tonne.
Deichmann möchte von dieser Zahlungspflicht befreit werden. Nicht nur Deichmann, sondern die gesamte Schuhbranche leide unter der Problematik, sagt Axel Augustin vom Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels (BTE). Die Firma zahle derzeit doppelt: einmal für das eigene Abfallsystem und einmal über die Kosten für das duale System, obwohl dieses »faktisch nicht belastet« werde mit Kartonmüll von Deichmann. Das seien Kosten, die am Ende auch die Verbraucher träfen. »Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das weder gerecht noch sachlich begründbar.« Deichmann hat seinen Firmensitz in Essen, was im Zuständigkeitsbereich des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts liegt.
Die ZSVR hält die Argumente von Deichmann für wenig plausibel. Nach ihrer Einschätzung landen die Kartons »überwiegend« beim privaten Endverbraucher, zumal die über den Onlineshop versandten Schuhkartons ja komplett beim Konsumenten blieben. Dabei stützt die Behörde sich auf eine Analyse der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung.
Vor der Gerichtsverhandlung gibt sich die ZSVR gelassen. Eine Sprecherin sagt: »Wir begrüßen, dass nun erstinstanzlich über die Einordnung von Schuhkartons entschieden wird.« Das schaffe Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten und stärke gleiche Wettbewerbsbedingungen.
Die Klage von Deichmann ist zwar die erste eines Schuhhändlers, aber längst nicht die erste, die die ZSVR zu überstehen hat. Die meisten davon hat die Behörde gewonnen. Einige Beispiele: Ein Lebensmittelhersteller wollte die Eimer, in denen Mayonnaise aufbewahrt wird, von der Systempflicht und damit von den Zusatzkosten ausgenommen haben, doch das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab.
Ein Hersteller von Schnullern scheiterte ebenfalls mit dem Vorhaben, Verpackungen auszunehmen. Begründung des Osnabrücker Verwaltungsgerichts: Schnullerboxen seien selbst keine Waren, sondern eben nur Verpackungen, mit denen Schnuller verkauft werden.
Erfolg hatte hingegen die Klage eines Seifenblasenherstellers, der das Behältnis, in dem auch der Blasring ist, nicht als bloße Verpackung, sondern als Teil des Spielzeugs einstufte und sich damit vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht durchsetzte.
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