Schuhverkäufer Deichmann verklagt Müllbehörde um Karton-Gebühren
Der Schuhhändler Deichmann möchte sich von Zahlungen für ein Müllsystem befreien, obwohl er seine Kartons selbst entsorgt. Am Freitag verhandelt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Deichmann verklagt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), weil das Unternehmen Gebühren für ein bundesweites Müllentsorgungssystem zahlen soll, obwohl es den Großteil der Schuhkartons eigenständig recycelt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befasst sich am Freitag mit dem Fall und könnte noch am selben Tag ein Urteil fällen.
Das zentrale Problem: Deichmann muss für das sogenannte Duale System bezahlen, das Verpackungsmüll bei Privatpersonen einsammelt und aufbereitet. Nach Angaben des Unternehmens nehmen Kunden aber in den allermeisten Fällen nur die Schuhe mit und lassen die Kartons im Geschäft. Deichmann entsorgt diese selbst, weshalb das duale System faktisch nicht belastet würde. Dennoch bleibt die Zahlungspflicht bestehen – eine doppelte Belastung, wie der Branchenverband kritisiert.
Die ZSVR hingegen argumentiert, dass insbesondere bei Online-Bestellungen die Kartons bei den Verbrauchern landen. Die Behörde geht davon aus, dass ihre Gebührenregelungen rechtmäßig sind – ähnlich wie in bisherigen Verfahren gegen andere Unternehmen, die die ZSVR mehrheitlich gewonnen hat.