Stefanie Hubig: Justizministerin will Schwarzfahren entkriminalisieren

Stefanie Hubig: Justizministerin will Schwarzfahren entkriminalisieren

Sollten Menschen wirklich hinter Gittern landen, weil sie ohne Fahrschein ertappt wurden und sich die Geldstrafe nicht leisten können? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat da so ihre Zweifel und spricht sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens aus. »Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung«, sagte Hubig der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. 

Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellt sie die derzeit geltende Praxis infrage: »Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?«

Die Ministerin verwies darauf, dass die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.

Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang nach Paragraf 265a eine Straftat. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Jährlich kommen rund 7000 bis 9000 Menschen ins Gefängnis, weil sie in Bus und Bahn ohne Fahrschein erwischt werden.

Im Februar hatte die Initiative Freiheitsfonds ebenfalls die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe gefordert. Die Gruppe kauft bundesweit Gefangene frei, die wegen Schwarzfahrens hinter Gitter gekommen sind. Laut Leonard Ihßen, Sprecher der Initiative, trifft es immer wieder dieselbe Gruppe: die Mittellosen.

Um einen Gefangenen freizukaufen, zahlt die Gruppe im Schnitt 800 Euro. Das ist abhängig vom Tagessatz des Betroffenen. Fast alle Menschen, die die Initiative freikauft, sind erwerbslos, einige auch wohnungslos.

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