Konkret sollen Partner bei dem angedachten Realsplitting einen bestimmten Freibetrag so untereinander aufteilen können, dass es sich optimal auf ihre Steuerlast auswirkt. Das Ministerium schlägt vor, sich dafür am sogenannten Unterhaltshöchstbetrag zu orientieren, der für geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehepartner gilt. Diese 13.805 Euro könnte der Partner, der mehr verdient, bei sich abziehen. Die Person, die weniger verdient, würde ihn dann mit ihrem günstigeren Tarif versteuern.
Anthropic nun wertvoller als OpenAI
Das US-Unternehmen Anthropic ist nach einer neuen Finanzierungsrunde nun wertvoller als sein Konkurrent OpenAI. Anthropic sammelte bei Investoren 65 Milliarden US-Dollar (rund 56 Milliarden Euro) ein. Vor dem erwarteten Börsengang in diesem Jahr wird der Techkonzern...



