Steuersenkungen: Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastronomie

Steuersenkungen: Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastronomie

Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler werden zum 1. Januar steuerlich entlastet. Dafür hat der Bundesrat in Berlin grünes Licht gegeben. Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung steigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants sinkt. Ehrenamtliche Sporttrainer, Chorleiter und andere Engagierte dürfen mehr einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen.

Die Kosten dafür tragen etwa zur Hälfte Länder und Kommunen – ihnen entgehen in den nächsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere Länder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-Länder-Finanzen im kommenden Jahr grundsätzlich neu zu ordnen.

Die Beschlüsse im Überblick:

Pendlerpauschale

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig gelten schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Das sei angesagt, weil Pendler gestiegene Preise durch den CO₂-Preis zu verkraften hätten, argumentierten die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Der Vertreter Bremens, Finanzsenator Björn Fecker (Grüne), kritisierte diese Entscheidung. »Gerecht und klimafreundlich ist die Pendlerpauschale nicht wirklich«, sagte er. »Denn von ihr profitieren immer noch Menschen mit hohem Einkommen deutlich mehr.«

Niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 auf sieben Prozent reduziert. Das Schnitzel wird deswegen wahrscheinlich aber nicht billiger. Gastronomen dämpften bereits vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken. Zwar heißt es in der Gesetzesvorlage: »Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich.« Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben. Söder rechtfertigte die Steuersenkung mit deutlich gestiegenen Kosten für die Gastronomie. Essen im Restaurant sei auch wichtig für den Zusammenhalt im Land, betonte er.

Der Gaststätten-Verband Dehoga nannte die Steuersenkung die »wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer«. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft sprach von einem »guten Tag für den Tourismusstandort Deutschland«.

Mehr zur Steuersenkung in der Gastronomie lesen Sie hier.

Übungsleiter und Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3000 auf 3300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel kann man künftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft unter anderem Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

Parteispenden und Medaillengewinne

Das neue Gesetz verdoppelt die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen für Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Bisher zählt er zu den Werbungskosten – wer hier nicht über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt werden.

Gesetz führt zu Einnahmeausfällen

Die Steuersenkung hat aber auch für viel Kritik gesorgt. Die Länder hatten wegen ausfallender Steuereinnahmen Widerstand angekündigt, stimmten am Freitag nun aber abschließend zu. Linke und Grüne sprachen bei der Verabschiedung im Bundestag von einem wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk.

Durch das Gesetz entstehen dem Bund, aber auch Ländern und Kommunen Einnahmeausfälle. Die Länder hatten einen Ausgleich durch den Bund verlangt, was der Bund jedoch ablehnte. »Die Einnahmeausfälle der Länder belaufen sich bis 2030 auf fast 13 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf fast zwei Milliarden Euro«, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). »Diese Belastungen werden die ohnehin fast überall angespannte Haushaltslage weiter verschärfen.«

»Das wird nicht auf unbestimmt lange Zeit so gehen können«, warnte Schweitzer. Im kommenden Jahr würden Bund und Länder »hart miteinander ringen müssen, wenn es darum geht, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt«.

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